• 09.12.2004, 10:15:04
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Metallgewerbe: Sind Elektriker weniger wert?

Gewerkschaft Metall -Textil Wien gegen Ungleichbehandlung!

Wien (GMT/ÖGB) - Am 19. November hat die Gewerkschaft Metall -
Textil (GMT) mit den Arbeitgebern des Metallgewerbes einen neuen
Kollektivvertrag für insgesamt rund 108.000 Beschäftigte in ca.
15.000 heimischen Betrieben vereinbart. Eine Bundesinnung, der
insgesamt 31.000 Beschäftigte angehören, verweigert allerdings die
Unterschrift unter den neuen Kollektivvertrag. In Wien sind ca. 5.000
Beschäftigte betroffen.++++

Die Bundesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechnik sowie
Kommunikationselektronik, die der Verhandlungsgemeinschaft
Metallgewerbe angehört, will diesem Kollektivvertrag weiterhin nicht
zustimmen. Die anderen Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten, für
die der Metallgewerbe-Kollektivvertrag abgeschlossen wurde, bekommen
ab 1. Jänner 2,5 Prozent Lohnerhöhung bzw. Erhöhung der
Lehrlingsentschädigungen. Auch Zulagen und Aufwandsentschädigungen
werden ab 1. Jänner 2005 um 2,5 Prozent erhöht - allerdings nicht für
die "Elektriker". "Sie bleiben weiterhin auf den alten, nicht
erhöhten Löhnen sitzen", sagt Konrad Kölbl, Vorsitzender der
Bezirksleitung Wien-West der Gewerkschaft Metall - Textil. "Wir
fassen das so auf, dass die Beschäftigten dieser Betriebe den
Arbeitgebern offenbar weniger wert sind", meint Konrad Kölbl.

Konrad Kölbl: "Wir können so eine Vorgangsweise natürlich nicht
akzeptieren! Die ca. 5.000 Beschäftigten in Wien verdienen die
gleichen Erhöhungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen
Bereichen des Metallgewerbes." Die GMT hat für 13. Dezember ein
Gespräch mit der Bundesinnung vereinbart. "Bis dahin werden wir den
Landesinnungsmeister der Elektro- und Alarmanlagentechnik sowie
Kommunikationselektronik in Wien schon mit der Frage konfrontieren,
ob er wirklich der Meinung ist, dass seine Beschäftigten weniger gute
Arbeit leisten als die übrigen Beschäftigten im Metallgewerbe. Und
wenn das nicht so ist, dann muss er sich auf Bundesebene dafür
einsetzen, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ab Jänner
2005 das verdienen, was ihnen zusteht", sagt Konrad Kölbl
abschließend.

ÖGB, 9. Dezember
2004
Nr. 822

OTS0066    2004-12-09/10:15

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