• 03.12.2004, 18:38:31
  • /
  • OTS0305 OTW0305

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS NIMMT EU-ANPASSUNGEN VOR Gespräche über Berufsbild für Feuerwehrleute gehen weiter

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner heutigen Sitzung
verabschiedete der Wirtschaftsausschuss zunächst eine von der
Regierung vorgeschlagene "Patentrechts- und Gebührennovelle 2004"
(621 d.B.), die nach internationalen Mustern vorsieht, Patente auch
in Österreich nicht erst bei Erteilungsreife, wie bisher, sondern 18
Monate nach dem Datum der Anmeldung, dem so genannten Prioritätstag,
zu veröffentlichen. Die Novelle enthält auch Anpassungen an das
TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen
Eigentums und begleitende Rechtsanpassungen in einer Reihe anderer
Gesetze.

Abgeordneter Johann Moser (S) registrierte Verbesserungen bei der
Organisation des Patentamtes, kritisierte aber den für ihn
unverständlichen Verzicht auf Expertenwissen als Voraussetzung für
Leitungsfunktionen und klagte über Gebührenerhöhungen.

Abgeordnete Michaela Sburny (G) wandte sich gegen explizite und
implizite Gebührenerhöhungen und wollte von dem das Gesetz
vertretenden Staatssekretär Eduard Mainoni wissen, wen die Regierung
meine, wenn sie von "der österreichischen Wirtschaft" spreche.
Positiv sah Sburny den Entfall der Patentierbarkeit von PC-
Programmen.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) begrüßte die vorgesehenen
Verfahrensbeschleunigungen, die flexiblere Organisation des
Patentamtes und die Erweiterung der Rechtsdurchsetzung. Für ihn
bestehe die Wirtschaft aus Unternehmern und Arbeitnehmern.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wollte wissen, was die
Regierung vorhabe, wenn sie die Anforderung der Rechts- und Sachkunde
für Führungskräfte im Patentamt streiche und statt dessen von
"bewährten Kräften" aus der Wirtschaft spreche. Außerdem meldete der
Abgeordnete Zweifel an, dass es möglich sei, mit einem einfachen
Gesetz in den Instanzenzug des Rechtsmittelverfahrens einzugreifen.

Staatssekretär Eduard Mainoni sprach von einer praxisorientierten
Novellierung und erinnerte daran, dass die Patentsamtgebühren seit
zehn Jahren nicht mehr erhöht wurden. Unter der "österreichischen
Wirtschaft" verstehe er alles, was Wertschöpfung betreibe. Mit der
neuen Formulierung der Anforderungen an Führungskräfte setze man
künftig auf Führungsqualität. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des
Abgeordneten Matznetter teilte der Staatssekretär nicht, es werde
kein neues Organ geschaffen .

Die Novelle wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien
verabschiedet.

EMISSIONSSCHUTZGESETZ FÜR KESSELANLAGEN

Rechtliche Lücken bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Begrenzung
der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen (GFA-RL neu) in die
Luft, zur integrierten Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (IPPC-RL) sowie zur Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-RL) soll ein
neu gefasstes "Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen" schließen.

Das geltende Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen erfüllt (und
übererfüllt) zwar EU-Normen weitestgehend, Verbesserungs- und
Änderungsbedarf besteht aber bei der Umsetzung des integrierten
Ansatzes zur Emissionsminderung. Der Entwurf bezieht Gasturbinen mit
mehr als 50 MW Brennstoffwärmeleistung ein und enthält zusätzliche
Emissionsgrenzwerte für Altanlagen mit mehr als 50 MW
Brennstoffwärmeleistung sowie zur Anpassung bestehender Anlagen an
den Stand der Technik (626 d.B.).

Während die Abgeordneten Johann Moser (S), Konrad Steindl (V) und
Maximilian Hofmann (F) positive Stellungnahmen abgaben, kritisierte
Abgeordnete Eva Glawischnig (G), diese Umsetzung von EU-Recht komme
zehn Jahre zu spät und bringe überdies Verschlechterungen mit sich,
insbesondere eine Deregulierung der Informationspflicht.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein führte demgegenüber ins
Treffen, dass Österreich bei der Luftreinhaltung sehr erfolgreich
unterwegs sei. Die SO2-Emissionen konnten seit 1990 um 54 %, die
Stickoxide um 28 % und der Staubausstoß um 42 % reduziert werden. Die
EU-Anpassung habe formale Gründe, im übrigen würden von der EU und
der österreichischen Regelung jeweils die strengsten Grenzwerte
übernommen.

Der Gesetzentwurf erzielte eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den
Freiheitlichen.

ÄNDERUNG DES HANDELSSTATISTISCHEN GESETZES

Einstimmig wurde eine Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes
verabschiedet, mit der EU-Verordnungen über die Statistiken des
Warenverkehrs und über "Besondere Waren oder Warenbewegungen"
umgesetzt werden. Sie dienen der Sicherung und Steigerung der
Vollständigkeit und Qualität der Außenhandelsstatistik. So werden der
grenzüberschreitende Stromhandel auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt in
die statistische Meldepflicht einbezogen und der Auskunftspflichtige
beim Eigentumsübertrag von Seeschiffen definiert (651 d.B.).

BERUFSBILD FÜR FEUERWEHRLEUTE - GESPRÄCHE GEHEN WEITER

Eine aktuelle Studie weist nach, dass Berufsfeuerwehrleute wegen
ihrer hohen Arbeitsbelastung und ihres Berufsrisikos eine um sieben
Jahre verkürzte Lebenserwartung haben. SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck
macht in seinem Entschließungsantrag auf den ständigen Schichtdienst,
die Verbindung von Schwerstarbeit und Lebensgefahr durch Gifte und
Explosionen sowie auf die enormen psychischen Belastungen der
Feuerwehrleute (bizarre Selbstmorde, tote Kinder) aufmerksam. Dennoch
droht den - nicht mehr pragmatisierten - Berufsfeuerwehrleuten die
Arbeitslosigkeit wegen "Branddienstuntauglichkeit", wenn sie
gesundheitliche Probleme haben oder älter werden. Der Antragsteller
macht weiters klar, dass Feuerwehrleute mindestens zwei
Berufsausbildungen abschließen: jene die sie vorweisen müssen, um bei
einer der sechs Berufsfeuerwehren aufgenommen zu werden und die
sechsjährige Ausbildung zum "Feuerwehrmann/frau". Abgeordneter Keck
beantragt daher die Ausarbeitung eines bundeseinheitlichen
Berufsbildes "Feuerwehrmann/frau" (308/A[E]).

Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner (V) berichtete, dass die
Bundesländer auf Anfrage kein gemeinsames Interesse an einer
bundesweiten Regelung erkennen ließen. Den Vorschlag des
Antragstellers Dietmar Keck (S) und des Abgeordneten Werner Kogler
(G) über das Anliegen zwischen den Fraktionen weiter zu verhandeln,
griff der Ausschussobmann auf und bat den Antragsteller, Abgeordneten
Dietmar Keck, diese Gespräche zu koordinieren.

Abgeordneter Keck (S) stellte fest, die Bundesländer hätten sein
Anliegen missverstanden. Ihm gehe es nicht um einen Lehrberuf
Feuerwehrmann/frau, sondern um eine einheitliche Ausbildung im
zweiten Bildungsweg.

Der Antrag wurde auf Antrag des Abgeordneten Konrad Glaser (V) mit V-
F-Mehrheit vertagt. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS0305    2004-12-03/18:38

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel