- 03.12.2004, 11:50:42
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- OTS0157 OTW0157
Haupt: Vereinheitlichung von Sozialbetreuungsberufen ist "großer sozialpolitischer Schritt"
Sozialminister und Landeshauptleute unterzeichnen am Montag in Wien 15a-Vereinbarung zu Sozialbetreuungsberufen
Wien (BMSG/OTS) - Im Rahmen der am Montag, den 6.12.2004, im
Wiener Rathaus stattfindenden Landeshauptleutekonferenz wird auch die
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die
Vereinheitlichung von Sozialbetreuungsberufen unterzeichnet.
Sozialminister Mag. Herbert Haupt: "Diese Vereinbarung ist ein großer
sozialpolitischer Schritt, da sie viele wesentliche Verbesserungen im
Bereich der derzeit unbefriedigenden Österreichweiten Situation der
Sozialbetreuungsberufe beinhaltet. Die Berufsbilder und
Ausbildungsanforderungen dieser Berufsgruppe waren bisher
uneinheitlich und überschneidend geregelt - nunmehr erfolgt eine
bundesweite Harmonisierung und Anerkennung, wodurch endlich
einheitliche Grundsätze sowohl bei der Ausbildung, als auch in den
Tätigkeitsbereichen der Sozialbetreuungsberufe geschaffen wurden. Ich
habe während der letzten 15 Jahre diesbezüglich heftig mit meinen
Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern verhandelt. Nun ist es mir als
Minister gelungen, in diesem Bereich Gerechtigkeit herzustellen. Es
war mir besonders wichtig, dass jene Menschen, die ihren Beruf der
sozialen Betreuung anderer Menschen widmen und dadurch wertvolle
Leistungen für die Gesellschaft vollbringen, endlich Rechtssicherheit
hinsichtlich ihrer Berufsbilder erhalten. Ganz besonders freut es
mich, dass wir die Initiative zu dieser Verbesserung hatten, und die
Länder nunmehr unseren Weg des sozialen Österreichs mitgehen." ****
Die zur Unterzeichnung vorliegende Vereinbarung verfolgt
folgende Ziele:
** Schaffung eines modularen Ausbildungssystems
** Harmonisierung der Berufsbilder und Berufsbezeichnungen
** Einheitliche Ausbildungsstandards in ganz Österreich
** Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen und
einheitliche Anerkennung der Ausbildungen
** Leichterer Zugang der Sozialbetreuungsberufe zum Arbeitsmarkt
** Deutliche Qualitätsverbesserung für die betroffenen Klienten und
die Mitarbeiter der Berufsgruppen in den Bereichen Behindertenarbeit,
Behindertenbegleitung, Familienarbeit und Altenarbeit
** Förderung der Mobilität der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe
am Arbeitsmarkt.
Im Interesse der Durchlässigkeit ist das Ausbildungssystem
modular aufgebaut, wodurch die Möglichkeiten des Berufszuganges
verbessert werden. Bereits im Beruf tätige Sozialbetreuer/innen
können die für den Erwerb eines höheren Ausbildungsniveaus
erforderlichen Module auch erst zu einem späteren Zeitpunkt
absolvieren. Die Vereinbarung sieht weiters vor, dass eine rasche und
formlose Anerkennung der Berufsausbildung wechselseitig verpflichtend
ist. Der Bund verpflichtet sich, die erforderlichen Anpassungen im
Gesundheits- und Krankenpflegerecht sowie im Ärzterecht zu treffen.
Die Vertragsparteien sollen durch die Vereinbarung nur insoweit
gebunden werden, als dies im Hinblick auf deren Zielsetzungen
erforderlich ist. Die Vereinbarung beschränkt sich daher im
Wesentlichen auf die Festlegung von Grundsätzen, im Übrigen
unterliegen die Vertragsparteien keinerlei Beschränkungen (z.B.
Genehmigung der Ausbildungsstätten, Zertifizierung von Personen und
dergleichen).
In regelmäßigen Abständen und nach einheitlichen Methoden soll
evaluiert werden, ob die Inhalte der jeweiligen Berufsausbildungen
den Anforderungen der Praxis entsprechen.
Die Sozialbetreuungsberufe werden gemäß der Vereinbarung in drei
Qualifikationsniveaus gegliedert:
1. Helfer/innen-Niveau (Heimhelfer/innen mit 200 Unterrichtseinheiten
Theorie und 200 Stunden Praxis)
2. Fachniveau (Fach-Sozialbetreuer/innen mit 1.200
Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Stunden Praxis)
3. Diplomniveau (Diplom-Sozialbetreuer/innen mit 1.800
Unterrichtseinheiten Theorie und 1.800 Stunden Praxis).
Auf Fach- und Diplomniveau gibt es im Hinblick auf
unterschiedliche Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte folgende
Spezialisierungen:
1. Altenarbeit ("A")
2. Familienarbeit (nur auf Diplomniveau) ("F")
3. Behindertenarbeit ("BA")
4. Behindertenbegleitung ("BB")
"Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung beabsichtigen Bund und
Länder, partnerschaftlich vorzugehen. Nach erfolgter Unterfertigung
muss die Vereinbarung von Bund und Ländern ratifiziert und innerhalb
von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten umgesetzt werden. Ich bin stolz
auf diese Vereinbarung und freue mich ganz besonders, dass in diesen
so wichtigen Bereich der Sozialbetreuungsberufe nunmehr noch mehr
Qualität und Stabilität eingebracht wird", so Sozialminister Haupt
abschließend. (Schluss) bxf
OTS0157 2004-12-03/11:50
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