• 02.12.2004, 15:24:25
  • /
  • OTS0262 OTW0262

BRINEK: NEUE VERANTWORTUNGEN IM UNIVERSITÄTSBEREICH ERFORDERN AUCH NEUE STRUKTUREN

ÖVP-Wissenschaftssprecherin: Kritik der Opposition entbehrt
sachlicher Grundlage

Wien, 2. Dezember 2004 (ÖVP-PK) Durch das Universitätsgesetz
(UG) 2002 ist die Universität ins Zentrum von Entscheidung und
Verantwortung gerückt. Seit 1. Jänner 2004 erfüllen die Universitäten
ihre Aufgaben selbstständig. Dieser neuen Verantwortung entspricht
die Struktur der Hochschülerschaft nicht mehr, wodurch eine Anpassung
notwendig wird. Mit diesen Worten begründete heute, Donnerstag, ÖVP-
Wissenschaftssprecherin Abg. Dr. Gertrude Brinek die Änderung des
Hochschülerschaftsgesetzes 1998, die heute im
Wissenschaftsausschusses auf der Tageordnung steht. Die Kritik der
Opposition wies Brinek als nicht sachlich gerechtfertigt zurück. "Mit
reinen Populismus-Angriffen werden die Vorwürfe auch nicht
stichhaltiger." ****

Brinek weiter: "Mit einem am 10. November 2004 eingebrachten
Initiativantrag der Regierungsfraktionen wird das
Hochschülerschaftsgesetz an das Universitätsgesetz 2002 (UG)
angepasst. Im Wesentlichen wurde dabei den Forderungen der
Vorsitzendenkonferenz der Universitätsvertretungen entsprochen, die
eine Anpassung an die Uni-Struktur und eine finanzielle Stärkung der
Uni-Vertretung verlangte. Die Studierenden sind die Gewinner der
Reform, da die einzelne selbständige Universität in das Zentrum der
Arbeit der Studierendenvertretungen rückt", erläuterte Brinek und
führte weiter aus: "Durch die im UG 2002 vorgesehene Möglichkeit, die
Struktur der Universität im Organisationsplan zu ändern, erhalten
die Universitätsvertretungen die Möglichkeit, sich an die jeweilige
Universitätsstruktur bzw. Studienangebotsstruktur so anzupassen, wie
sie ihre Tätigkeiten am besten wahrnehmen können."

Mit dem UG 2002 sind aus den medizinischen Fakultäten drei
Medizinische Universitäten samt eigener Universitätsvertretung
entstanden. Auch dem werde entsprochen. Dabei sei es ein "Gebot der
Fairness, dass die Vermögensanteile der Hochschülerschaften der
bisherigen Stammuniversitäten Wien, Graz und Innsbruck gerecht
aufgeteilt werden".

Vorgesehen ist auch die Einrichtung eigener "Studienvertretungen"
als Nachfolgeorgan für die bisherigen Studienrichtungsvertretungen.
Weiters ist die Möglichkeit vorgesehen, für fachverwandte
Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien eine
Studienvertretung einzurichten.

STÄRKUNG DER VERTRETUNGEN VOR ORT

Die einzelne Universität rückt ins Zentrum der Arbeit der
Studierendenvertreter. Viele neue Aufgaben werden nun direkt vor Ort
erledigt. So sieht das UG 2002 beispielsweise vor, dass der
Vorsitzende der Hochschülerschaft der jeweiligen Universität bei
Sitzungen des Universitätsrates zu Tagesordnungspunkten, die seinen
Aufgabenbereich betreffen, angehört wird. Dieses Anhörungsrecht gilt
insbesondere für die Genehmigung des Entwicklungsplans, des
Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung sowie für
die Stellungnahme zu Curricula und Studienangeboten außerhalb der
Leistungsvereinbarung. "Um diesen neuen Aufgaben gerecht werden zu
können, werden die Universitätsvertretungen finanziell besser
ausgestattet", weist Brinek auf die schrittweise Erhöhung der Mittel
für die Universitäten von derzeit zirka 70 auf 85 Prozent der
ÖH-Beiträge bis 2007/08 hin.

Der ÖH-Vorsitzende der jeweiligen Universität erhalte das Recht,
Einblick in die Verwendung der Studienbeiträge zu nehmen. Das
Rektorat sei verpflichtet, Informationen zu geben. Universitäten und
Akademien entsenden Vertreter in die Bundesvertretung. Die
Hochschülerschaften an den einzelnen Universitäten
(=Universitätsvertretung) werden wie bisher alle zwei Jahre direkt
mit Namenslisten (Listenwahlrecht) gewählt. "Sie besitzen eine hohe
direktdemokratische Legitimation, sind nahe beim Studierenden und
können auf universitätsspezifische Herausforderungen rasch
reagieren", meint Brinek. Aufgrund der Aufgabenübertragung an die
Universitäten wird der Schwerpunkt der Vertretung der Studierenden zu
den Hochschülerschaften an den Universitäten verlagert. "Aufgrund
der Aufwertung der Universitäts- und Akademievertretung ist es
sinnvoll, dass die Bundesvertretung durch mittelbare Wahl
zusammengesetzt wird."

Die Abgeordnete führte in diesem Zusammenhang auch den
Minderheitenschutz an: Kleine Standorte über 1.000 Studierende
erhalten ein Mandat in der Bundesvertretung, Einrichtungen unter
1.000 Studierenden bilden eine Entsendungsgemeinschaft. Kleine
Gruppen profitieren besonders durch die Möglichkeit eines
Listenverbands. Erreicht der Listenverband mindestens 1.000 Stimmen,
erhält er ein Mandat, ähnlich wie beispielsweise in Finnland, dem
Wissenschaftsmusterland.

WEITERE HOHE BEDEUTUNG DER BUNDESVERTRETUNG

"Die Bundesvertretung nimmt weiter universitätsübergreifende
Anliegen der Studierenden wie die Abgabe von Stellungnahmen zu
Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, Schulungen oder Service- und
Informationsaufgaben wahr", erläuterte Brinek. Künftig würden aber
Interessen der einzelnen Universitäten besser berücksichtigt. Diese
werden von den Vertretern der Universitätsstandorte auf Bundesebene
umgesetzt.

Vorgesehen ist zudem mindestens alle zwei Jahre ein
Tätigkeitsbericht der ÖH über das Bildungsministerium an den
Nationalrat. Dieser baut auf den einzelnen Berichten der
Universitätsvertretungen auf. "Somit gewinnt die Arbeit der
Bundesvertretung an Bedeutung und stärkt deren Position gegenüber dem
Gesetzgeber", unterstreicht Brinek.
(Schluss)

OTS0262    2004-12-02/15:24

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel