• 01.12.2004, 11:50:20
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  • OTS0125 OTW0125

Gesetzliches Tötungsgebot ist eine Schande für Österreich

Presseaussendung des Katholischen Familienverbandes Steiermark

Graz (OTS) - Mit dem heute im parlamentarischen Justizausschuss
geplanten Beschluss der Regierungsvorlage über eine Novelle des
Fortpflanzungsmedizingesetzes wird eine wichtige Chance vertan,
gesetzliches Unrecht in Österreich zu beseitigen.

Der Katholische Familienverband Steiermark begrüßt zwar die
Tatsache, dass weder Klonen noch Präimplantationsdiagnostik (PID)
durch die Novelle legalisiert werden. Es ist aber bedauerlich, dass
weder das Klonen noch die PID noch Eingriffe in die Keimbahn im
geplanten Gesetz ausdrücklich verboten werden. Dies wäre sowohl aus
ethischer als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht dringend
notwendig,

Leider wird auch einer der dunkelsten Flecken der österreichischen
Rechtsordnung nicht beseitigt. So genannte "überzählige" Embryonen,
die nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) nicht der Mutter
eingepflanzt werden, müssen gemäß derzeitigem Recht nach einem Jahr
der Konservierung entzogen, das heißt getötet werden. Nach der
geplanten Gesetzesänderung wird dieses Tötungsgebot nicht
abgeschafft, sondern lediglich die Galgenfrist zur Tötung des jungen
Menschenlebens auf zehn Jahre verlängert. Der Katholische
Familienverband Steiermark fordert daher alle Abgeordneten auf,
dieser Novelle nicht zuzustimmen, so lange die gesetzlich normierte
Tötung nicht gestrichen wird.

Schützenhilfe bekommt der Katholische Familienverband vom
steirischen Nationalratsabgeordneten Dr. Vincenz Liechtenstein.
Dieser stellt klar: "Dieses praktische Tötungsgebot muss jedenfalls
gestrichen werden. Es kann nicht sein, dass in Österreich ein Mensch
'überzählig' ist. Als christlicher Politiker ist für mich klar, dass
ich ein Gesetz, das die Tötung von Menschenleben vorschreibt, nicht
gut heißen kann. Wir müssen gemeinsam eine Regelung finden, die dafür
sorgt, dass kein Mensch 'überzählig' ist."

Vorbilder für eine bessere Regelung bestehen beispielsweise in
Italien oder Finnland. Dort werden nur so viele Embryonen, also
Menschen "erzeugt" wie dann auch der Mutter eingesetzt werden oder
die Anzahl generell auf einen Embryo pro IVF-Vorgang begrenzt. Auch
der Vergleich mit dem Ausland macht uns also sicher, dass Österreich
den wissenschaftlich heute machbaren Minimalstandards im Lebensschutz
hier keineswegs entspricht.

OTS0125    2004-12-01/11:50

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