• 27.11.2004, 08:00:00
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  • OTS0005 OTW0005

"profil" gewinnt Prozess gegen Heinz-Christian Strache

"Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut"

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde eine Klage des Wiener
FP-Obmanns Heinz-Christian Strache gegen "profil" in zweiter Instanz
vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

Am 17. Februar 2003 hatte "profil" einen Artikel unter dem Titel
"Deutsch, treu und ohne Scheu" veröffentlicht. Heinz-Christian
Strache, damals FP-Gemeinderat, reichte Klage gegen "profil" ein,
weil er sich unzulässigerweise beschuldigt fühlte, gesinnungsmäßig
nationalsozialistischen beziehungsweise rechtsradikalen Kreisen
nahezustehen.

In erster Instanz wurde Straches Antrag Recht gegeben, wogegen
"profil" Berufung erhob, die vor kurzem vom Oberlandesgericht Wien
positiv beschieden wurde. In der Urteilsbegründung wird festgehalten,
die von Zöchling recherchierten Begebenheiten "stellen jenes
ausreichende Tatsachensubstrat dar, auf dessen Basis die Journalistin
die Wertung treffen durfte, der Antragsteller habe eine Nähe zu
nationalsozialistischem Gedankengut. Denn ihm wurde ja nicht
unterstellt, selbst nationalsozialistisches Gedankengut zu pflegen
bzw. ein Neonazi zu sein, sondern eben eine gewisse Nähe zu diesem
Gedankengut zu haben, sich somit nicht ausreichend davon
abzugrenzen." Das Urteil ist rechtskräftig.

OTS0005    2004-11-27/08:00

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