- 25.11.2004, 09:26:16
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AK: Weg mit dem Herkunftslandprinzip in der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Folge wäre ruinöser Wettlauf um die niedrigsten Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards
Wien (OTS) - Als "Startschuss für einen ruinösen europäischen
Standortwettlauf um das weichste Unternehmensrecht und die
zahnloseste Unternehmenskontrolle" kritisiert die AK die geplante
EU-Dienstleistungsrichtlinie vor allem wegen des darin vorgesehenen
Herkunftslandprinzips. Demnach soll für Dienstleistungserbringer nur
noch die Rechtslage ihres Herkunftslandes gelten und nicht die, oft
viel strengere, Rechtslage des Landes, in dem die Dienstleistung
erbracht wird. Es könnte also ein österreichisches Bauunternehmen
eine Niederlassung etwa in Polen gründen, weil dort die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht so streng sind, und dann als
polnischer Dienstleister für den polnisches Recht gilt in Österreich
seine Dienstleistungen anbieten. Der Clou: Sogar die Kontrolle des
Dienstleisters soll dem Herkunftsland überlassen sein. Im Klartext:
Stellt die österreichische Behörde fest, dass das oben erwähnte
Unternehmen massiv gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen verstößt,
muss es Amtshilfe in Polen anfordern und kann nicht selbst
einschreiten. "Das führt in einen verhängnisvollen Wettlauf um die
niedrigsten Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards so wie
wir das jetzt schon bei den Unternehmenssteuern haben", sagt Maria
Kubitschek, Leiterin des AK Wirtschaftsbereichs, "es kann doch nicht
sein, dass in der EU die Gurkenkrümmung einheitlich festgelegt wird
und mit einer solchen Dienstleistungsrichtlinie kann jeder tun was er
will." Die AK fordert die heute in Brüssel tagenden
Wirtschaftsminister auf, dem Druck der Industrie nicht nachzugeben -
das Herkunfstlandprinzip darf nicht umgesetzt werden.
Das Herkunftslandprinzip wird zu einem verhängnisvollen Wettbewerb
der Staaten führen. Es stellt generell eine Abkehr vom Ziel der
schrittweisen Annäherung der einzelstaatlichen Arbeits-,
Verbraucherschutz- und Umweltstandards dar. Es zwingt die
Mitgliedstaaten in einen ruinösen Standortwettbewerb, bei dem sich
jene mit den niedrigsten Anforderungen durchsetzen. Auch die
Entsenderichtlinie, die Sozial- und Lohndumping verhindern soll, wird
damit untergraben, kritisiert die AK.
Die letzten Monate haben im Baunebengewerbe gezeigt, wie leicht
Schlupflöcher systematisch ausgenutzt werden, indem Arbeitnehmer als
Ein-Personen-Unternehmen auftreten. So wird das Arbeitsrecht
umgangen! "Schon jetzt ist ein effizientes Vorgehen gegen diese
Praktiken schwer möglich", sagt Kubitschek, "wenn diese
EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen wird, wird es in Zukunft
ganz unmöglich."
OTS0047 2004-11-25/09:26
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