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Karas: Überdenken der Ratsposition zu Softwarepatenten notwendig

Karas fordert Gorbach zu ausgewogener Lösung auf

Brüssel, 23. November 2004 (ÖVP-PK) "Ich teile die Sorge vieler Software-Entwickler, dass durch eine Patentierbarkeit von Software-Codes die Interessen kleiner und mittlerer IT-Unternehmen
nachhaltig geschädigt werden könnten. Nachdem die polnische Regierung nunmehr offiziell erklärt hat, den Ratsvorschlag für eine Richtlinie zur Patentierbarkeit computer-implementierter
Erfindungen nicht unterstützen zu können, ergibt sich auch für Österreich und den Rat die Möglichkeit, ihren bisherigen Standpunkt zu überdenken und den ausgewogeneren Beschluss des Europäischen Parlaments nicht zu ignorieren", sagte heute, Dienstag, der Wirtschaftssprecher der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament, Mag. Othmar Karas, in Brüssel. ****

In einem Schreiben an den zuständigen Minister Vizekanzler Gorbach ersuchte Karas diesen, sich für eine entsprechende Regelung im Gemeinsamen Standpunkt des Rates einzusetzen. "Für eine ausgewogene Lösung stellt der Beschluss des Europäischen Parlaments eine gute Grundlage dar. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag geht erheblich zu weit. Unser Beschluss hingegen zieht die erforderlichen Grenzen und legt einen vernünftigen Rahmen für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen fest", so
Karas in seinem Schreiben.

Grundsätzlich begrüßte Karas die Einführung einer Richtlinie, die die einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und Patentgerichte im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes, zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen regelt. "Dies ist schon alleine deshalb ein wichtiger Schritt, um der gegenwärtigen Praxis des Europäischen Patentamts einen Riegel vorzuschieben. Entgegen dem Wortlaut des Europäischen Patentübereinkommens hat das EPA bereits nahezu 30.000 Patente auf reine Software erteilt", betonte Karas.

Auch den KMU müsse mit vernünftigen Regelungen ermöglicht werden, an der Innovation und Entwicklung teilzunehmen, ohne durch hohe Gebühren oder durch ungerechtfertigte Monopolstellungen gehindert zu werden. "In der Praxis führen Softwarepatente zu unüberwindbaren bürokratischen Hindernissen. Es ist weder einsichtig noch praktizierbar, dass ein nur technisch, nicht jedoch rechtlich geschulter Programmierer die Patentdatenbanken der Mitgliedsstaaten durchforsten muss, um ausfindig zu machen, ob ein von ihm entwickeltes Verfahren bereits von Dritten geschützt worden ist", kritisierte Karas. "Daher lehne ich die Patentierbarkeit von Code grundsätzlich ab."

"Die Quantität der erteilten Patente sagt nichts über die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsraumes aus -diese Aussage in den Lissabon-Zielen ist stark anzuzweifeln.
Alleine die Qualität der individuellen Leistung sollte im Vordergrund stehen", sagte Karas. Da das Patentwesen auf territorialen Rechten beruhe, sei die Argumentation des Wettbewerbsnachteils gegenüber dritten Staaten, allen voran den USA oder Asien, nicht nachzuvollziehen. "Gäbe es im Territorium der EU keine Softwarepatente, könnten folglich auch keine Unternehmen aus Drittstaaten Softwarepatente für den EU-Raum erlangen. Auf der anderen Seite sind europäische Unternehmen bereits jetzt nicht daran gehindert, Patente für Software in Drittstaaten zu beantragen und zu bekommen", meinte Karas abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627
(okaras@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21
(pschulmeister@europarl.eu.int)

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