• 23.11.2004, 11:59:58
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  • OTS0139 OTW0139

Karas: Überdenken der Ratsposition zu Softwarepatenten notwendig

Karas fordert Gorbach zu ausgewogener Lösung auf

Brüssel, 23. November 2004 (ÖVP-PK) "Ich teile die Sorge vieler
Software-Entwickler, dass durch eine Patentierbarkeit von Software-
Codes die Interessen kleiner und mittlerer IT-Unternehmen
nachhaltig geschädigt werden könnten. Nachdem die polnische
Regierung nunmehr offiziell erklärt hat, den Ratsvorschlag für eine
Richtlinie zur Patentierbarkeit computer-implementierter
Erfindungen nicht unterstützen zu können, ergibt sich auch für
Österreich und den Rat die Möglichkeit, ihren bisherigen Standpunkt
zu überdenken und den ausgewogeneren Beschluss des Europäischen
Parlaments nicht zu ignorieren", sagte heute, Dienstag, der
Wirtschaftssprecher der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament,
Mag. Othmar Karas, in Brüssel. ****

In einem Schreiben an den zuständigen Minister Vizekanzler
Gorbach ersuchte Karas diesen, sich für eine entsprechende Regelung
im Gemeinsamen Standpunkt des Rates einzusetzen. "Für eine
ausgewogene Lösung stellt der Beschluss des Europäischen Parlaments
eine gute Grundlage dar. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag
geht erheblich zu weit. Unser Beschluss hingegen zieht die
erforderlichen Grenzen und legt einen vernünftigen Rahmen für die
Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen fest", so
Karas in seinem Schreiben.

Grundsätzlich begrüßte Karas die Einführung einer Richtlinie,
die die einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und
Patentgerichte im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes,
zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen regelt. "Dies ist schon alleine deshalb ein
wichtiger Schritt, um der gegenwärtigen Praxis des Europäischen
Patentamts einen Riegel vorzuschieben. Entgegen dem Wortlaut des
Europäischen Patentübereinkommens hat das EPA bereits nahezu 30.000
Patente auf reine Software erteilt", betonte Karas.

Auch den KMU müsse mit vernünftigen Regelungen ermöglicht
werden, an der Innovation und Entwicklung teilzunehmen, ohne durch
hohe Gebühren oder durch ungerechtfertigte Monopolstellungen
gehindert zu werden. "In der Praxis führen Softwarepatente zu
unüberwindbaren bürokratischen Hindernissen. Es ist weder
einsichtig noch praktizierbar, dass ein nur technisch, nicht jedoch
rechtlich geschulter Programmierer die Patentdatenbanken der
Mitgliedsstaaten durchforsten muss, um ausfindig zu machen, ob ein
von ihm entwickeltes Verfahren bereits von Dritten geschützt worden
ist", kritisierte Karas. "Daher lehne ich die Patentierbarkeit von
Code grundsätzlich ab."

"Die Quantität der erteilten Patente sagt nichts über die
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsraumes aus -
diese Aussage in den Lissabon-Zielen ist stark anzuzweifeln.
Alleine die Qualität der individuellen Leistung sollte im
Vordergrund stehen", sagte Karas. Da das Patentwesen auf
territorialen Rechten beruhe, sei die Argumentation des
Wettbewerbsnachteils gegenüber dritten Staaten, allen voran den USA
oder Asien, nicht nachzuvollziehen. "Gäbe es im Territorium der EU
keine Softwarepatente, könnten folglich auch keine Unternehmen aus
Drittstaaten Softwarepatente für den EU-Raum erlangen. Auf der
anderen Seite sind europäische Unternehmen bereits jetzt nicht
daran gehindert, Patente für Software in Drittstaaten zu beantragen
und zu bekommen", meinte Karas abschließend.

Rückfragen: MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627
([email protected]) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21
([email protected])

OTS0139    2004-11-23/11:59

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