• 22.11.2004, 12:01:48
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  • OTS0133 OTW0133

UVS-richter fordern Schluss mit unsachlicher Kritik am UBAS

Wien (OTS) - Die Standesvertretung der UVS-Richter fordert, von
der unsachlichen Kritik an der Arbeit des UBAS Abstand zu nehmen. Sie
verlangt zur Versachlichung der Diskussion ein unabhängiges
Controlling der Arbeit des UBAS nach dem Vorbild der Justiz
durchzuführen. Zur Bewältigung der Asylverfahren ist die personelle
Aufstockung der Asylbehörden erster und zweiter Instanz unbedingt
notwendig.

Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate
(UVS-Vereinigung) verwehrt sich aufs Schärfste gegen nun wiederholte
Angriffe in der Öffentlichkeit auf den Unabhängigen Bundesasylsenat
(UBAS) und seine Senatsmitglieder. Diese unsachliche Kritik ist
geeignet, das Ansehen einer verfassungsmäßig eingerichteten
gerichtsförmigen Instanz zu beeinträchtigen und nachhaltig zu
beschädigen. Sie bringt die richterlichen Mitglieder in Misskredit.
Diese ihrer Art und ihrem Inhalt nach in keiner Weise
gerechtfertigten Angriffe von Politikern können Asylrichter, die
gerade zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Arbeit der staatlichen
Behörden eingerichtet sind, unter Druck setzen, sodass der äußere
Eindruck rechts-staatlicher Asylverfahren nicht mehr gewährleistet
erscheint.

Belastung der Asylrichter von 267 %.

Der UBAS wurde im Jahr 1998 vom Gesetzgeber bei einer Zahl von 40
Asylrichtern für 5.400 Berufungsverfahren pro Jahr konzipiert.
Tatsächlich stieg der Anfall von Berufungen in Asylverfahren stetig
an und wird 2004 wiederum etwa 12.000 Verfahren erreichen. Das
bedeutet eine Belastung pro Asylrichter von 267 %. Die
durchschnittliche Zahl von Verfahrensabschlüssen pro Senatsmitglied
beim UBAS liegt zumindest im Durchschnitt bei derjenigen der UVS in
den Ländern (jährlich 140 bis 180, im heurigen Jahr voraussichtlich
sogar über 200). Dabei ist zu beachten, dass gerade Asylverfahren
durch ihr aufwändiges Beweisverfahren besonders komplex und
langwierig sein können.

Unzureichende Personalausstattung.

Die schweizerische Asylberufungsinstanz (Asylrekurskommission -
ARK) verzeichnete 2003 rund 12.700 eingegangene Verfahren. Sie konnte
zwar im gleichen Jahr rund 11.300 Verfahren abschließen (UBAS heuer
voraussichtlich ca. 7.500). Doch weist die ARK im Unterschied zum
UBAS einen Personalstand von 32 Richtern und 98 juristischen
Sekretären (UBAS: 37 Asylrichter und keine weiteren einschlägig
qualifizierte Mitarbeiter) bzw. einen Gesamtpersonalbestand von 181
Mitarbeitern auf (UBAS: rund 100). Gemeinsam mit der
erstinstanzlichen Asylbehörde kann die ARK auf 32 eigens für die
schweizerische Länderdokumentation ausgebildete akademische
Fachkräfte zugreifen (beim UBAS und beim Bundesasylamt arbeiten in
diesem Bereich lediglich ein paar nicht akademisch qualifizierte
Kräfte).

Weil auch das Bundesasylamt als erste Asylinstanz personell ebenso
unzureichend ausgestattet ist, landen weiterhin jährlich etwa 80 %
der Asylverfahren in der Berufungsinstanz beim UBAS. Der geringe
Anteil von nur ca. 10 % der heuer vom UBAS getroffenen
Berufungsentscheidungen, die beim Verwaltungsgerichtshof als dritte
Instanz angefochten wurden, zeigt, wie erfolgreich der UBAS trotz der
unangemessenen Zustände arbeitet.

Innenminister weigert sich, UBAS-Vorschläge aufzugreifen.

Der UBAS muss daher weder national noch international den
Vergleich scheuen. Der UBAS hat in zahlreichen Stellungnahmen und in
seinen Tätigkeitsberichten Vorschläge zur Optimierung der
Asylverfahren unterbreitet. Die Mitglieder des UBAS regten mehrfach
die Beauftragung der renommierten unabhängigen Schweizerischen
Unternehmensberatungsfirma an, die bereits im Auftrag des
Justizministeriums eine allseits beachtete und anerkannte
Controlling-Studie der österreichischen Gerichte
(Personalanforderungsrechnung-PAR) durchführte. Bislang weigerte sich
der Innenminister, diese Vorschläge aufzugreifen.

Forderung nach personeller Aufstockung der Asylbehörden.

Statt die erforderlichen Maßnahmen, wie insbesondere die
personelle Aufstockung der Asylberufungsbehörde, vorzunehmen,
entzieht sich die Politik ihrer Verantwortung und diskreditiert die
Mitarbeiter des UBAS. Mehr Personal sichert den gebotenen
Rechtsschutzstandard und gewährleistet schnelle Verfahren!

OTS0133    2004-11-22/12:01

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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