- 11.11.2004, 11:10:18
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ÖH WU: Forderungen der UV-Vorsitzenden wurden gehört
Vorschlag zur Novellierung des ÖH-Gesetzes zeigt Stärkung der direkten Vertretung
Wien (OTS) - "Als Universitätsvertretung (UV) kann man dem, in der
gestrigen Nationalratssitzung eingebrachten, Initiativantrag zur
Novellierung des ÖH-Gesetzes durchaus einiges abgewinnen. Die
Forderung der direkten Vertretungen nach einer Ausweitung und
Stärkung ihrer Aufgaben hat anscheinend Gehör gefunden", so Michael
Suppan, Vorsitzender der Hochschülerschaft an der WU Wien
(AktionsGemeinschaft WU). Bereits im letzten Semester wurde von der
Vorsitzendenkonferenz, dem Gremium aller Vorsitzenden der einzelnen
Universitätsvertretungen, eine Novellierung des ÖH-Gesetzes
gefordert. Die wesentlichen Punkte der damaligen Forderungen waren
eine finanzielle Umverteilung der ÖH-Beiträge zu Gunsten der direkten
Vertretungen, eine Flexibilisierung der Strukturen der einzelnen
Hochschülerschaften und eine Adaptierung des Wahlsystems, um die
gestiegene Bedeutung der Interessensvertretungen vor Ort zu
unterstreichen.
"Der gestern eingebrachte Initiativantrag zur Novellierung des
ÖH-Gesetzes kam zwar überraschend, entsprach aber zu einem Großteil
diesen Forderungen der einzelnen Universitätsvertretungen", so
Suppan. In den letzten Monaten zeigte sich verstärkt, dass die
bildungspolitische Landschaft in Österreich von den Rektoren der
einzelnen Universitäten geprägt ist. Diesen muss ein starkes
Gegengewicht in Form der direkten studentischen Interessensvertretung
gegenüberstellt werden - der vorliegende Gesetzesentwurf geht in
diese Richtung.
"Als positives Änderung im Gesetzesvorschlag lässt sich die
Stärkung des UV-Vorsitzenden als Kontrollorgan der
Universitätsleitung hervorheben", unterstreicht Suppan. Das
Anhörungsrecht des UV-Vorsitzenden im Universitätsrat, dem höchsten
Organ der Universitäten, war laut Universitätsgesetz 2002 bis jetzt
eine Auslegungssache des Ratsvorsitzenden, was eine effektive
Kontrolle erschwerte. Der vorliegende Entwurf führt taxativ die
wichtigsten Punkte auf, zu denen der UV-Vorsitzende in Zukunft zu den
Sitzungen des Universitätsrats eingeladen werden muss! Auch bei den
Studiengebühren wird die Rolle der Universitätsvertretungen als
Kontrollorgan der Universitätsleitung und als starke studentische
Interessensvertretung ausgeweitet. Ein schriftliches
Informationsrecht des UV-Vorsitzenden zeigt auch in diesem Punkt die
positive Stärkung der direkten Vertretung.
"Der vorliegende Gesetzesvorschlag folgt den geänderten
Bedingungen - die direkte Vertretung der Studierenden hat größere
Bedeutung und muss demnach auch gestärkt werden", schließt Suppan.
OTS0125 2004-11-11/11:10
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