- 02.11.2004, 11:30:35
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HOSI Wien über Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bestürzt
Nichtanerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen
Wien (OTS) - Schwere Vorwürfe erhebt die Homosexuelle Initiative
(HOSI) Wien gegen den VfGH wegen dessen vorige Woche veröffentlichten
Urteils in der Beschwerde des US-Staatsbürgers Lon Williams
betreffend die Nichtanerkennung seiner in den Niederlanden mit einem
Deutschen geschlossenen Ehe. Der Deutsche konnte eine Anstellung bei
einer internationalen Organisation in Wien nicht annehmen, weil
Williams keine Niederlassungsbewilligung erhielt. Beiden wurde daher
ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
EU-rechtswidrig vorenthalten. Der VfGH sieht indes in dieser
Nichtanerkennung keine Verfassungs- oder Menschenrechtswidrigkeit und
weigert sich zudem - ebenfalls EU-rechtswidrig -, die Sache dem
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zur
Vorabentscheidung vorzulegen.
Beschämendes Urteil
"Das Urteil ist beschämend und eines Höchstgerichts unwürdig",
erklärt dazu HOSI-Wien-Obfrau Bettina Nemeth. "Zum einen beleidigt
der Gerichtshof in seinem Urteil auf unerträgliche Weise den
Beschwerdeführer und seinen Ehegatten, indem er deren Ehe ständig als
'andere Art von Beziehung' bezeichnet und vorgibt, der
Beschwerdeführer wolle deren Gleichstellung mit einer Ehe, und dabei
konsequent ignoriert, dass die beiden ja verheiratet sind und bereits
die gleiche Heiratsurkunde wie jedes verschiedengeschlechtliche
Ehepaar in Holland haben. Zum anderen sind die einzelnen Begründungen
des VfGH teils fadenscheinig, teils schlicht falsch bzw. nicht auf
dem aktuellen Stand des EU-Rechts, teils widersprüchlich und vor
allem vollkommen willkürlich, wie leicht nachzuweisen war."
"Wir haben in einer ausführlichen und leicht nachvollziehbaren
Kritik die einzelnen Passagen des Urteils gleichsam in der Luft
zerrissen (der Text findet sich auf www.hosiwien.at). Es ist wirklich
eine Schande, dass der VfGH ein derartig schlampiges Urteil zu
erlassen wagt. Aber die offensichtliche Homophobie in der
Richterschaft scheint zur Folge zu haben, dass das Gericht seine
Verantwortung als Hüter der Menschenrechte vergisst, wenn ein
Schwuler der Beschwerdeführer ist", ergänzt HOSI-Wien-Obmann
Christian Högl. "Auch beim § 209 StGB hat der VfGH mehrfach seine
homophobe Flagge gezeigt und letztlich erst dann, als er nicht mehr
anders konnte, diese Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben.
Auch damals hat sich gezeigt, dass der VfGH sich nicht der
Gerechtigkeit und den Menschenrechten verpflichtet fühlt, sondern
bereit ist, jedes noch so lächerliche legalistische und
formalistische Mätzchen auszuspielen, um Lesben und Schwulen ihre
Gleichstellung und Gleichberechtigung möglichst lange vorzuenthalten.
Offenbar denken die VerfassungsrichterInnen in ihrer Allmacht, sie
seien sakrosankt, weil es gegen ihre Rechtsbeugung keine
innerstaatliche Handhabe mehr gibt. Wobei sie in diesem Fall dem
Beschwerdeführer sogar noch den Weg zu der zuständigen europäischen
Instanz abgeschnitten haben."
Sackgasse Österreich
"Dieses Manöver", so Nemeth weiter, "halten wir für besonders
perfid und verwerflich, denn wir Lesben und Schwule sind auf den Gang
nach Straßburg bzw. nach Luxemburg angewiesen. Wie sich hier einmal
mehr zeigt, ist Österreich in Sachen Menschenrechte für Lesben und
Schwule kein Rechtsstaat. Wir fordern daher den
Verwaltungsgerichtshof, an den die Causa zur weiteren Entscheidung
abgetreten worden ist, auf, die aufgeworfenen EU-rechtlichen Fragen
dem EuGH vorzulegen. Wir werden die Sache auch ans Europäische
Parlament und die neue EU-Kommission herantragen. Und sollte das
alles nichts fruchten, wird man letztlich wohl die niederländische
Regierung dazu bringen müssen, Österreich vor dem EuGH zu verklagen."
"Wir appellieren auch an die Opposition", so Högl abschließend,
"die Urteile des VfGH nicht als sakrosankt zu betrachten, sondern
kritisch zu beurteilen. Auch wenn man sich mit Urteilsschelte am VfGH
in schlechter Gesellschaft - Haider, Strasser - befindet, muss Recht
Recht bleiben. Ausländische Bürger, deren Rechte als EU-Bürger bzw.
als deren Familienangehörige von Österreich heute massiv verletzt
worden sind, auf die Zeit nach der Einführung entsprechender
Rechtsinstitute in Österreich zu vertrösten, stellt eine Verhöhnung
dieser Menschen und eine Kapitulation vor der Willkür der
Höchstgerichte dar."
Jedenfalls wird sich auch Lon Williams von der willkürlichen,
homophoben und unsachlichen Entscheidung des VfGH nicht entmutigen
lassen. Er erklärt dazu: "The decision of the VFGH is fundamentally
flawed, and I am irreversibly opposed to every argument because the
reasoning behind each finding is discriminatory even in the most
primitive sense. With that I must reiterate that I am married, and,
therefore, the freedom of movement, as provided by EU law, does come
into play. My basic human rights have been arbitrarily denied, and my
civil status has been deliberately ignored. Hence, I am determined
to challenge every single legal statement from this decision no
matter how long it takes, and I will not discontinue my legal
proceedings until every question is clarified."
HINWEIS: Nähere Details und Umstände des Falls finden sich in den
drei Presseaussendungen der HOSI Wien zu dem Fall vom 23. und 26. 8.
sowie vom 15. 10. 04 (vgl. auch OTS0153 und OTS0026). Sie sind auf
dem Website der HOSI Wien abrufbar, ebenso die erwähnte Urteilskritik
zum jetzigen Fall (bitte, diese Aussendung anklicken und im Text nach
unten scrollen) sowie die Kritik an der Fehlentscheidung zum § 209
(entsprechenden Menüpunkt anklicken).
OTS0080 2004-11-02/11:30
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