• 19.10.2004, 09:32:23
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  • OTS0041 OTW0041

Portierentgelte von mobilkom, T-Mobile und ONE zu hoch: TKK leitet Aufsichtsverfahren ein

Wien (OTS) - In ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2004 entschied die
Telekom-Control-Kommission (TKK) einstimmig, gegen die
Mobilfunkbetreiber mobilkom austria, T-Mobile und ONE umgehend ein
Aufsichtsverfahren wegen vermuteter Verletzung des
Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) im Zusammenhang mit der
mobilen Rufnummernübertragung und dem Portierentgelt einzuleiten. Die
TKK ist der Auffassung, dass die Portierentgelte, die die
Mobilfunkbetreiber mobilkom austria, T-Mobile und ONE (jeweils EUR
35,-) den Endkunden in Rechnung stellen, gemäß TKG 2003 (§ 23 Abs 2
TKG 2003) abschreckend sind.

Die TKK geht derzeit davon aus, dass die Höhe des Portierentgelts EUR
12,- nicht übersteigen darf. Dieser Betrag wurde von der TKK unter
anderem deshalb als nicht abschreckend angesehen, da er sich im
Wesentlichen am Schnitt der marktüblichen monatlichen Grundentgelte
bei den Mobilfunkbetreibern orientiert und in den meisten
europäischen Ländern den Endkunden für mobile Rufnummernübertragung
nichts verrechnet wird, auch nicht bei einer Vertragskündigung.

Die Mobilfunkbetreiber haben nun im Rahmen dieses Aufsichtsverfahrens
- so sieht es das Gesetz vor - einen Monat Zeit, vor der TKK Stellung
zu beziehen und die Entgelte entsprechend abzuändern. Wird dem nicht
Folge geleistet, so kann die TKK in einem zweiten Schritt ein dem
Gesetz entsprechendes Portierentgelt mittels Bescheid anordnen.

Des Weiteren erwägt die TKK die Einschaltung des Kartellgerichts,
denn schließlich liegt der Verdacht eines abgestimmten Verhaltens der
genannten Unternehmen nahe.

OTS0041    2004-10-19/09:32

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | TCO

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