• 15.10.2004, 13:13:52
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ELLMAUER BEFÜRCHTET LÄNGERE UND TEURERE ASYLVERFAHREN ÖVP-Menschenrechtssprecher: Asylgesetz wurde zu 95 Prozent bestätigt

Wien, 15. Oktober 2004 (ÖVP-PK) Das Asylgesetz ist zu 95 Prozent
vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt worden, sagte heute,
Freitag, ÖVP-Menschenrechtssprecher Abg. Matthias Ellmauer, der die
rasche Entscheidung des VfGH begrüßte. Ellmauer bedauerte allerdings,
dass durch diesen Spruch die Asylverfahren wesentlich verlängert und
verteuert werden. "Zudem besteht für den Asylwerber nun eine längere
Ungewissheit über seine Zukunft, und Österreich wird - gegenüber
anderen EU-Mitgliedsstaaten - automatisch noch attraktiver für
Asylwerber." ****

Der Menschenrechtssprecher hob ferner hervor, dass das
Neuerungsverbot großteils gehalten habe - nur ein Punkt sei
verfassungswidrig, den der Abgeordnete folgendermaßen erläuterte: "In
der zweiten Instanz dürfen gemäß dem Neuerungsverbot keine neuen
Tatsachen mehr vorgebracht werden. Das Asylgesetz normierte dazu aber
vier Ausnahmen: Bei Sachverhaltsänderungen, bei mangelhaften
Verfahren, wenn neue Tatsachen hervorkommen und bei medizinischer
Traumatisierung durften auch in zweiter Instanz neue Tatsachen
nachgereicht werden. Nur die Ausnahme zu den medizinischen
Traumatisierungen wurde vom VfGH behoben. Das bedeutet, neue
Tatsachen dürfen nun auch bei Traumatisierungen vorgebracht werden,
die nicht medizinisch dokumentiert sind. Alle anderen Punkte beim
Neuerungsverbot haben gehalten."

Selbstverständlich sei der Spruch des VfGH zu respektieren, jetzt
warte man auf die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses, das
genau geprüft werde, schloss Ellmauer.
(Schluss)

OTS0210    2004-10-15/13:13

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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