• 15.10.2004, 12:01:24
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  • OTS0153 OTW0153

Nichtanerkennung ausländischer "Homo-Ehen": Verfassungsgerichtshof hält sich bedeckt

Wien (OTS) - Heute endet die diesjährige Herbstsession des
Verfassungsgerichtshofs. Einer der dabei zur Entscheidung anstehenden
Beschwerden ist jene von Lon Williams, eines US-Staatsbürgers, der in
den Niederlanden mit einem Deutschen verheiratet ist. Dieser konnte
eine ihm bei einer internationalen Organisation in Wien angebotene
Stelle nicht annehmen, weil die österreichischen Behörden die in den
Niederlanden geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt
und Herrn Williams keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt
haben. Nach Ansicht des Klägers verstößt dies gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention und gegen EU-Recht, das die Freizügigkeit
aller EU-Bürger innerhalb der EU und den Familiennachzug ihrer
Ehegatten - auch aus Drittstaaten - vorsieht.

"Noch wissen wir nicht, wie der Verfassungsgerichtshof entschieden
hat", erklärte heute Vormittag Hubert Wagner, der Wiener Rechtsanwalt
des Klägers, auf einer Pressekonferenz. "Wir rechnen jedoch, dass der
VfGH die Causa dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH)
in Luxemburg zur so genannten Vorabentscheidung vorlegen wird. Für
meinen Mandanten bedeutet dies jedoch, dass er noch weitere Jahre auf
eine Entscheidung und auf Gerechtigkeit wird warten müssen."

Lon Williams sieht in der Nichtanerkennung seiner Ehe und in der
Verweigerung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung durch die
österreichischen Behörden eine glatte und eindeutige Verletzung
seiner Grundrechte - und die seines deutschen Ehemannes - aufgrund
ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung. Denn für ein
verschiedengeschlechtliches Ehepaar wäre es in derselben Situation
überhaupt kein Problem, sich gemeinsam in Österreich niederzulassen.
"Ich bin wild entschlossen, die Sache bis zu einem positiven Ausgang
durchzukämpfen, denn dies ist ein Präzedenzfall, der für viele
gleichgeschlechtliche Paare in derselben Lage in der gesamten EU von
Relevanz ist."

Österreich in trauriger Allianz mit Italien und der Türkei

Kurt Krickler, der Generalsekretär der Homosexuellen Initiative
(HOSI) Wien, berichtete, dass Österreich nicht nur "Normalsterbliche"
in Sachen Familiennachzug diskriminiert, sondern auch das
diplomatische Personal ausländischer Botschaften: "Die
österreichischen Behörden verweigern den eingetragenen
gleichgeschlechtlichen Partnern von Mitarbeitern ausländischer
Botschaften nicht nur diplomatische Immunität und Privilegien,
sondern sogar eine Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehörige. Uns
sind mehrere solcher Fälle bekannt. Laut einer diesbezüglichen
Untersuchung des norwegischen Außenministeriums ist Österreich neben
Italien und der Türkei das einzige Land in Europa, das diese Position
gegenüber ausländischen Diplomaten einnimmt. Selbst Russland und
viele andere ehemalige Ostblockländer sind da weitaus
fortschrittlicher."

Ferrero-Waldner als EU-Komissarin problematisch

Weiters kritisierte Krickler die Untätigkeit der Politik, die sich
hinter den Gerichtshöfen verschanzt und damit den Betroffenen einen
jahrelangen und teuren Kampf vor Gericht zumutet: "Wir machen die
Bundesregierung im allgemeinen und Außenministerin Benita
Ferrero-Waldner im Besonderen, die hier auf Kosten der Menschenrechte
auf Zeit spielen, für diese unerträglichen Zustände verantwortlich.
Denn juristisch ist die Sache ganz eindeutig: Die EU-Charta der
Grundrechte verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und
der sexuellen Orientierung bei der Anwendung von EU-Recht durch die
Mitgliedsstaaten und die EU-Institutionen. Die Bundesregierung und
Ferrero-Waldner verstoßen also bewusst und wissentlich gegen
EU-Recht. Jetzt wechselt ausgerechnet Ferrero-Waldner in die
EU-Kommission, die eigentlich als Hüterin der EU-Verträge auf deren
Einhaltung durch die Mitgliedsstaaten achten müsste. Sie entging bei
den Hearings in Brüssel nur deshalb einem Buttiglione-Schicksal, weil
ihr italienischer Kollege durch sein Agieren noch homophober
aufgefallen war und sich daher alles in dieser Frage auf ihn
fokussierte. Zudem war Buttiglione für den sensibleren Bereich des
Inneren und der Justiz vorgesehen."

Lunacek und Tolar fordern Rechtsinstitut

Für die Grünen hielt Ulrike Lunacek, außenpolitische Sprecherin
der Grünen, fest, dass die Klage von Lon Williams die Notwendigkeit
der Anerkennung des Angehörigenstatus durch ein eigenes
Rechtsinstitut für Lesben und Schwule (z.B. über einen Zivilpakt Zip)
aufzeige. "Die ÖVP muss hier endlich handeln," fordert Lunacek
erneut. Außerdem wird Lunacek nun eine schriftliche Anfrage an die
scheidende Außenministerin stellen, die für die "skandalöse
Nicht-Akkreditierung von lesbischen und schwulen PartnerInnen
hauptverantwortlich" ist.

Auch der Bundesvorsitzende der sozialdemokratischen
Homosexuellenorganisation SoHo Günter Tolar betonte den politischen
Aspekt der Angelegenheit: "Dieses interessante Gerichtsverfahren ist
eine wertvolle Hilfe, aber letztlich gehört die Sache in die Politik,
also ins Parlament. Und dort werden wir sie mit unserem
Gesetzesantrag für die Eingetragene Partnerschaft (EP) hinbringen,
auch wenn es da momentan, im wahrsten Sinne des Wortes, schwarz
ausschaut".

HINWEIS: Auf dem Website der HOSI Wien (www.hosiwien.at) finden
sich unter dem Menüpunkt "Heiraten" ausführliche
Hintergrundinformationen.

OTS0153    2004-10-15/12:01

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOI

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