• 15.10.2004, 11:45:56
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Posch zu Teil-Aufhebung des Asylgesetzes: SPÖ-Kritik voll bestätigt

Flüchtlingsbetreuung: Posch erfreut über mehr Plätze in den Ländern

Wien (SK) "Die Entscheidung des Verfassunsgerichtshofs zum
Asylgesetz bestätigt voll die Kritik der SPÖ", so reagierte
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch zur heutigen Veröffentlichung
des VfGH-Urteils, wonach Teile des Asylgesetzes als verfassungswidrig
aufgehoben werden. Posch sieht darin "einen neuerlichen Beleg, dass
die Regierung glaubt, mit Drüberfahren Politik machen zu können und
sich nicht um die Verfassung kümmern zu müssen. Die Rechnung dafür
wird ihr in regelmäßigen Abständen vom Verfassungsgerichtshof
präsentiert". ****

Mit der Aufhebung des sogenannten "Neuerungsverbotes", wonach
bei Berufungen nur in besonderen Ausnahmefällen neue Beweise
vorgelegt werden dürfen, und der Regelung, dass auch bei laufenden
Verfahren in zweiter Instanz Flüchtlinge abgeschoben werden, "hat der
VfGH die zentralen Punkte von Strassers Asylgesetz als
verfassungswidrig erkannt und damit die SPÖ-Linie bestätigt", so
Posch am Freitag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Innenminister
Strasser ist jetzt aufgefordert, raschest das Gesetz zu reparieren.

Positiv beurteilt Posch die heutige Entwicklung in Sachen
Flüchtlingsbetreuung. "Es ist erfreulich, dass einige Bundesländer
nun reagiert haben und mehr Flüchtlinge aufnehmen. Offenbar sind sie
nicht mehr gewillt, dem unwürdigen Ping-Pong-Spiel in der
Flüchtlingspolitik weiter zuzusehen", so Posch abschließend.
(Schluss) ah

OTS0142    2004-10-15/11:45

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