• 08.10.2004, 12:19:20
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FPÖ NÖ: Dublin II endlich in Kraft setzen

Asylpolitik und Sicherheit in Niederösterreich

St. Pölten (OTS) - Asyl- und Sicherheitsfragen standen im
Mittelpunkt der heutigen Pressekonferenz der Landesparteiobfrau der
FPÖ Niederösterreich, Abg. z. NR Barbara Rosenkranz.
Die Kriminalität in Niederösterreich ist drastisch gestiegen. Die
Zahl der Delikte hat sich vom 1. Halbjahr 2003 zum 1. Halbjahr 2004
um über 20 Prozent gesteigert. Ein Anteil von 65 Prozent an den
Untersuchungshäftlinge und ein Anteil von 40 Prozent an den
Häftlingen in Niederösterreich belegen, dass diese hohe Kriminalität
importiert ist. Bedauerlicherweise stellt sich immer wieder heraus,
dass Straftäter als Asylwerber im Land sind. Ganz offenbar ist es im
erheblichen Umfang üblich, das Österreichische Asylrecht zur
Erlangung von Aufenthalt und Grundversorgung zu missbrauchen und
kriminellen Geschäften nachzugehen.
Die Chance des 1. Mai, seitdem Dublin II für alle unsere
Nachbarländer gilt, wurde vom Innenminister verspielt. Österreich ist
Asylland Nummer eins in Europa. Während im EU-Schnitt auf 1000
Einwohner ein Asylwerber kommt, müssen wir in Österreich auf 1000
Einwohner 4,6 Asylwerber bewältigen. Von den 17.444 Asylverfahren,
die im laufenden Jahr bis jetzt erledigt wurden, endeten 3.308 mit
einem positiven, 2.980 mit einem negativen Bescheid. 11.166 Verfahren
mussten ohne Ergebnis beendet werden, weil die Asylwerber in die
Illegalität abgetaucht sind. Dies und die Tatsache, dass die Zahl
derer, die Grundversorgung beantragen, mittlerweile von 16.000
Personen (das war die Zahl, die der Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern zugrunde lag) auf 30.000 angewachsen ist, kennzeichnen das
Chaos in der österreichischen Asylpolitik.
Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Anzahl an Asylwerbern
und der steigenden Kriminalität geht die Diskussion um die Aufteilung
der Asylwerber gefährlich am Kern der Sache vorbei. Die in diesem
Zusammenhang jüngst vorgelegten Vorschläge der ÖVP sind zur Lösung
des Problems untauglich und ungeeignet. Die Lösung kann vielmehr nur
in einer geordneten Asylpolitik liegen, die es zustande bringt,
echten Flüchtlingen Asyl zu gewähren und Asylmissbrauch abzustellen.
Erstaufnahme an die Grenze: Schon an der Grenze ist zu prüfen, ob
Österreich für den entsprechenden Asylantrag zuständig ist.
Asylwerber, für die Österreich nicht zuständig ist, sind in den
entsprechenden Dublin-Staat zurück zu weisen. Damit dies auch
geschehen kann, ist es notwendig, den im §19 des österreichischen
Asylgesetzes verankerten "faktischen Abschiebeschutz" für einen
Grenzkorridor von zwei Kilometern auszusetzen, wie es beispielsweise
in der Bundesrepublik Deutschland gehandhabt wird und im Entwurf zum
österreichischen Asylgesetz vorgesehen war, auf Druck der ÖVP aber
gestrichen wurde.
Außerdem muss der § 24b des Asylgesetzes, der ungeachtet aller
anderen Umstände eine Zuständigkeit Österreichs erwirkt, wenn der
Asylwerber argumentiert, dass er durch die Erlebnisse auf der Flucht
traumatisiert sei, korrigiert werden. Diese Bestimmung, die
einzigartig in Europa ist, unterläuft das Abkommen von Dublin II.
Wie das Beispiel Traiskirchen zeigt, ist die Zeit, in der sich die
Bürger mit Scheinlösungen abspeisen lassen, vorbei. Der
verantwortliche Innenminister ist aufgerufen: Fassen Sie Mut und
schaffen Sie im Interesse der Österreicher, der echten Flüchtlinge
und Ihrer Beamten die Grundlage für eine geordnete Asylpolitik.
(Schluss)

OTS0155    2004-10-08/12:19

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