- 08.10.2004, 10:44:11
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AKNÖ-Staudinger: Herr Bundeskanzler, drei Tage sind zu wenig!
Pensionen: Kaum Zeit zwischen Begutachtung und Beschlussfassung
Wien (AKNÖ) - "Die Regierung nimmt sich nur drei Tage für die
Prüfung der Stellungnahmen zur Pensionsharmonisierung. Das ist für
mich ein Zeichen von Überheblichkeit", kritisiert AKNÖ-Präsident
Josef Staudinger und meint: "Der Bundeskanzler will scheinbar keine
andere Meinung als die der Regierung zur Kenntnis nehmen."
Alle gesetzlichen Interessenvertretungen, betroffenen Behörden und
öffentlichen Stellen haben den Regierungsentwurf zur
Pensionsharmonisierung erhalten. Das sind zum Beispiel
Arbeiterkammer, Landeshauptleute, Wirtschaftskammer,
Landarbeiterkammer, Volksanwaltschaft, Seniorenrat, Ärztekammer oder
die Universität Wien. Sie haben das Recht, ihre Bedenken und
Änderungsvorschläge zum Regierungsmodell in einer Stellungnahme an
das Sozialministerium zu richten. Der Abgabetermin dafür ist Freitag,
der 8. Oktober 2004. Die Beschlussfassung im Ministerrat ist für
Dienstag, den 12. Oktober 2004 festgelegt.
Für die Durchsicht, Prüfung und Einarbeitung sämtlicher
Stellungnahmen bleiben dem Sozialminister und seinen Beamten über das
Wochenende drei Tage Zeit.
Für den AKNÖ-Chef ist die Frist von drei Tagen eine Verhöhnung der
Wichtigkeit des Themas und eine Verhöhnung aller, die in den letzten
Wochen den Gesetzesentwurf geprüft haben. "Wir haben das
Regierungsmodell durchgearbeitet und berechnet, wie es sich auf die
Menschen auswirken wird. Die Arbeiterkammer hat viele
Verbesserungsvorschläge, wie die unterschiedlichen Pensionssysteme
von ASVG, Beamten, Bauern und Gewerbetreibenden unter einen Hut
gebracht werden sollen. Außerdem dürfen Menschen, die ihr Leben lang
gearbeitet haben, nicht noch mehr Verluste erleiden. Und Frauen
können laut Regierungsentwurf im Gegensatz zu Männern jahrelang nicht
in Frühpension gehen", setzt Staudinger seine Kritikpunkte und stellt
fest: "Wir sind sicher nicht die einzigen, die am Regierungsentwurf
etwas auszusetzen haben. Das lässt sich nicht in drei Tagen
abhandeln."
OTS0087 2004-10-08/10:44
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