• 08.10.2004, 10:02:29
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Handel: Führende Gewerkschafterin aus Einkaufzentrum geworfen

Oberwarter Geschäftsleute behindern Gewerkschaftsinformation

Wien (GPA/ÖGB). (OTS) - In Oberwart entzündet sich derzeit ein
weiterer Konflikt im Handel. In der burgenländischen Bezirksstadt hat
der Bürgermeister durch eine rechtlich fragwürdige Marktverordnung
einem Einkaufszentrum das Öffnen der Geschäfte an einem Sonntag
erlaubt, obwohl dies von Gewerkschaft und Arbeiterkammer abgelehnt
wurde.++++

Aus diesem Anlass wollte die GPA Burgenland die Beschäftigten über
ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Noch bevor die
Handelsvorsitzende mit den Angestellten Kontakt aufnehmen konnte, kam
es zum Eklat: Sie wurde vom Inhaber eines Pelzgeschäftes aus dem
Einkaufszentrum gewiesen und mit Besitzstörungsklagen bedroht.

"Die Vorgangsweise dieses Unternehmers ist unerhört und kann nicht
hingenommen werden", so der Wirtschaftsbereichssekretär Manfred Wolf.
"Die Angestellten haben ein Recht auf Information. Wer Gewerkschaften
behindert, mit Mitgliedern und Angestellten Kontakt aufzunehmen,
verletzt elementare Grundrechte. Die GPA erwarte eine Entschuldigung
dieses Unternehmers und den ungehinderten Zugang zu den Angestellten.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich vor Information nicht zu
fürchten." Dieser Vorfall habe auch belastende Auswirkungen auf das
Verhandlungsklima der kommenden KV-Runde, die GPA könne da nicht so
tun, als sei nichts geschehen.

Heftig wird auch der Bürgermeister der Stadt Oberwart kritisiert.
Es sei nicht hinnehmbar, dass sich ein Kommunalpolitiker derart über
die Interessen der Angestellten hinwegsetzt und ihnen mit dieser
Verordnung das Recht auf den freien Sonntag nimmt. "Hätte es vorher
ein konstruktives Gespräch gegeben, wäre sicher eine gute Lösung für
alle gefunden worden. Geburtstage können ja auch an Freitagen und
Samstagen gefeiert werden, da wären wir flexibel gewesen. In Parndorf
hat es ja auch funktioniert", so der Geschäftsbereichsleiter Karl
Proyer. Die GPA lässt derzeit juristisch prüfen, ob durch die
mutwillige Verordnung eines Marktes Amtsmissbrauch vorliegt und
bereitet eine Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft und
Gemeindeaufsicht vor.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass eine klare Regelung
derartiger Events auf Bundesebene notwendig ist, wobei die Interessen
der Angestellten Berücksichtigung finden müssen. Es gehe nicht an,
dass Bürgermeister festlegen, wann sich Handelsangestellte im
Geschäft einzufinden haben.

OTS0055    2004-10-08/10:02

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