- 07.10.2004, 15:19:10
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Wenn Gutmütigkeit schädigt ...
München (ots) - Mittelständische Unternehmen können ein Lied davon
singen: Forderungsausfälle durch zahlungsunwillige Kunden schwächen
die Liquidität, zerstören die Bonität, bedrohen die
Handlungsfreiheit. Gut 90% der Dienstleister waren schon mit dem
Problem konfrontiert. Doch es kann noch schlimmer kommen. Ein
aktuelles Gerichtsurteil besagt: Wer nicht gnadenlos eintreibt, wer
zu geduldig mit Schuldnern verfährt, kann am Ende mehrfach geschädigt
sein.
So erging es einem Münchner EDV-Fachunternehmen. Es verhandelte
länger als ein Jahr über den Ausgleich seiner Rechnung über Software
für rd. EUR 24.000 - ließ sich hinhalten, belügen und täuschen, mit
Teilausgleichs-Vorschlägen besänftigen, schließlich mit zwei kleinen
Raten beruhigen. Dann flüchtete der dubiose Kunde in die Insolvenz.
Der Insolvenzverwalter forderte die erste und einzige gezahlte Rate
auf Euro und Cent zurück in die Konkursmasse. Die Münchner seien
sträflich duldsam gewesen. Sie hätten zum Datum der Einigung über
Ratenzahlungen unterstellen müssen, dass ihr Schuldner bereits pleite
war. In zwei Zügen erklärten bayerische Gerichte diese Auffassung für
rechtens. Ein Vergleich über 50 Prozent, also 1.000 Euro, war alles,
was den Geschädigten blieb (Az.: 15 S22226/03). Die Folge: Komplette
Rechnungsausbuchung, Zinsverluste, Gebühren, Spesen, fruchtloser
Betriebsaufwand, Minderung der eigenen Kreditwürdigkeit. Ein
besonders gravierender Vorfall in der Fülle zunehmender Mahn- und
Ausbuchungsvorgänge. Und doch typisch. Er legt zwei Folgerungen nahe:
- Liquidität ist die unternehmerische Existenzfrage, jedenfalls im Mittelstand. Modernes Forderungsmanagement hilft: Durch umfassendes Bonitätswissen, professionelle Office-Administration, wirksames Inkasso. Aus einer Hand, in einem Konzept, mit einem Fachpartner. - Der Outsourcing-Gedanke erweist seine Berechtigung. Das geschädigte EDV-Unternehmen bietet eine moderne Dienstleistung - und vermarktet sie mit dem Argument des Vielfach-Vorteils durch externes Knowhow. Es müsste diese Argumentation selbst anwenden: Konzentration auf die eigene Kernkompetenz plus Nutzung externer Spezialkompetenz.
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Rückfragehinweis:
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OTS0246 2004-10-07/15:19
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