- 07.10.2004, 12:05:38
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"Kleine AG": neue Chance für Familienbetriebe im Tourismus
Neuregelung tritt am 8. Oktober in Kraft - Schenner: "Breiteres Spektrum an gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten macht Wirtschaftsstandort attraktiver"
Wien (PWK711) - Änderungen im Gesellschaftsrecht, die am Freitag
(8.10.) in Kraft treten, vereinfachen unter dem Schlagwort "kleine
AG" das österreichische Aktienrecht. Damit sollen vor allem
Familienbetriebe angesprochen werden: Eine Aktiengesellschaft
erleichtert u.a. die Betriebsübergabe.
"Damit wird eine langjährige Forderung der Tourismusbranche erfüllt.
Gerade in unserer kleinstrukturierten Branche kommt es immer wieder
zu Nachfolge-Problemen. Hier hat die Neuregelung eine besondere
Bedeutung", begrüßt der Obmann der Bundessparte Tourismus und
Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Komm.Rat Hans
Schenner, die Neuerungen im Gesellschaftsrecht.
Die Vereinfachungen machen, wie berichtet, die Rechtsform der
Aktiengesellschaft auch für Familienunternehmen mit einem kleineren
Aktionärskreis attraktiv. Es wird künftig möglich sein, dass nur eine
einzige natürliche oder juristische Person eine Aktiengesellschaft
gründen kann ("Einpersonengründung"). Auch kann künftig die
Einberufung zur Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief erfolgen,
wenn alle Aktionäre namentlich bekannt sind. Dafür war bisher immer
eine teure Einschaltung in der Wiener Zeitung erforderlich. Auch die
kostspielige Gründungsprüfung ist nicht mehr erforderlich, selbst
wenn Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates Gründer sind.
Wie im GmbH-Recht genügt zur Kontrolle der Einzahlung der
Bareinlagen die Bankbestätigung.
Als allgemeine Vorteile sieht Schenner eine Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Österreich. "Es eröffnet sich ein breiteres
Spektrum an gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten. Das macht uns
wettbewerbsfähiger und auch als Tourismusstandort attraktiver", so
BSO Schenner. Die ("kleine") Aktiengesellschaft kann als Vorstufe zu
einer späteren Börsennotierung aufgebaut werden und trägt damit zu
einer Belebung des heimischen Kapitalmarktes bei.
Mit der vereinfachten Aktiengesellschaft können nun auch
Tourismusunternehmen neue Wege in der Kapitalaufbringung beschreiten.
Für die in der Branche anstehenden Betriebsübergaben ergeben sich
dadurch auch neue Möglichkeiten. (hp)
OTS0136 2004-10-07/12:05
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