• 30.09.2004, 10:23:27
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KFV-STUDIE ZEIGT WISSENSLÜCKEN UND INTOLERANZ DER KFZ-LENKER GEGENÜBER UNGESCHÜTZTEN

1994 - 2004: Drastische Zunahme der Verletztenzahlen bei Unfällen am Schutzweg und Radfahrstreifen - KfV appelliert: Mehr Schutz den Schwachen!

Wien (OTS) - Die 19. StVO-Novelle brachte mit 1. Oktober 1994 eine
Reihe von Neuregelungen, die besonders für Fußgänger und Radfahrer
mehr Sicherheit bedeuten sollten. Zehn Jahre danach spricht die
Unfallstatistik eine deutliche Sprache - die Zahlen der Unfälle mit
Verletzten am Schutzweg und am Radfahrstreifen nahmen in
erschreckendem Ausmaß zu: Seit 1994 sind die Unfälle am Schutzweg um
44 Prozent gestiegen, die Zahl der Verletzten am Schutzweg um 54
Prozent! Die Anzahl der Verletzten am Radfahrstreifen erhöhte sich um
rund 14 Prozent. Kein Wunder: Eine aktuelle Umfrage des Kuratorium
für Verkehrssicherheit (KfV) zeigt: Die meisten Autofahrer wissen
nicht um ihre Pflichten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern
Bescheid - wenn doch, werden diese missachtet.

Ignoranz der Autofahrer hat vielen Fußgängern das Leben gekostet
Mit der 19. Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurde Fußgängern beim
Überqueren der Straße auf einem Zebrastreifen erweiterter Vorrang
eingeräumt - nicht nur auf dem Schutzweg selbst, sondern bereits
dann, wenn sie diesen erkennbar benützen wollen. So müssen
Fahrzeuglenker seit Oktober 1994 jederzeit vor dem Schutzweg anhalten
können, um einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete
Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Viele Fußgänger nutzen
seitdem ihren Vorrang, jedoch leider häufig in dem blinden Vertrauen,
dass die Autofahrer tatsächlich vor dem Schutzweg anhalten - dieses
Verhalten hat vielen Fußgängern und auch Radfahrern das Leben
gekostet.

Schutzweg: Trotz Gesetzeskenntnis geringe Anhaltebereitschaft
Die im Auftrag des KfV durchgeführte Umfrage zeigt: 98 Prozent der
500 Befragten wissen über die Schutzwegregelung Bescheid. Dennoch
ist das Unfallrisiko für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn groß
- in der Praxis halten sechs von zehn Autofahrern nicht vor einem
Schutzweg an!

Radfahrerüberfahrt: 40 Prozent der Lenker kennen Vorrang für Radler
nicht!
Die Bestimmungen für Radfahrerüberfahrten wurden vor zehn Jahren
jenen der Schutzwege angeglichen. Das bedeutet, dass auch ein
Radfahrer auf einer Radfahrerüberfahrt Vorrang hat, wenn er sie
bereits erkennbar benützen will. Das Ergebnis der Befragung zeigt:
Rund 40 Prozent der Österreicher wissen nicht, dass Radfahrer, die
erkennbar die Absicht einer Überquerung anzeigen, Vorrang haben!

Schülertransport: 55 Prozent der Befragten kennen Vorbeifahrverbot
Eine weitere Neuregelung der 19. StVO-Novelle betraf das Thema
Schülertransporte: Das Vorbeifahren an einem Schülertransport
(gekennzeichnet mit einer genormten gelbroten Tafel mit der
bildlichen Darstellung von Kindern), der angehalten hat, um Kinder
ein- und aussteigen zu lassen, und bei dem die Alarmblinkanlage und
zusätzliche gelbrote Warnleuchten eingeschaltet sind, ist verboten.
In diesem Punkt vertreten 40 Prozent der Befragten die Ansicht, man
könne zumindest im Schritttempo am Schulbus vorbeifahren, 55 Prozent
liegen richtig in der Annahme, dass das Vorbeifahren verboten ist.

Die unbekannte Größe: Was ist ein "Mehrzweckstreifen"?
Für Radfahrer wurde im Oktober 1994 eine weitere Erleichterung
eingeführt: der Mehrzweckstreifen. Das ist ein durch Leitlinien
markierter Teil der Fahrbahn, der grundsätzlich dem Radverkehr
vorbehalten ist, jedoch von anderen Verkehrsteilnehmern mitbenutzt
werden darf. Die KfV-Befragung zeigt, dass bei den meisten
Verkehrsteilnehmern noch ein großes Informationsdefizit in puncto
Mehrzweckstreifen vorherrscht. Bezeichnung und Sinn dieser Art der
Bodenmarkierung sind für viele ebenso ein Rätsel wie das richtige
Verhalten auf Straßen mit Mehrzweckstreifen. Nur eine Person von 100
Befragten wusste darüber Bescheid! Bei der Frage "Was ist ein
Mehrzweckstreifen?" reichte das Antwortspektrum von Parkmöglichkeit
über Busspur bis zu "ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten".

Mehr Gesetzeskenntnis und mehr Toleranz im Straßenverkehr notwendig
Die KfV-Umfrage belegt zweierlei: Einerseits verfügen Österreichs
Verkehrsteilnehmer in puncto gesetzliche Vorschriften im
Straßenverkehr nicht über ausreichendes Wissen. Andererseits beweisen
die österreichischen Frauen und Männer am Steuer Gleichgültigkeit
gegenüber den Rechten der Schwächsten auf der Straße, auch wenn sie
über diese informiert sind.

Bereitschaft zur Rücksichtnahme und Wissen um die Verkehrsregeln
entscheiden auf der Straße tagtäglich über Leben und Tod. KfV-Chef
Dr. Othmar Thann appelliert: "Die Straße ist kein Kriegsschauplatz
-im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollten sich alle
Beteiligten um ein Miteinander bemühen!"

Wien, 30.9.2004

OTS0075    2004-09-30/10:23

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