• 23.09.2004, 09:20:58
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AWD als Vermittler für negative Wertentwicklung von BODEN Invest der Kapital & Wert nicht verantwortlich

Wien (OTS) - Zur Presseinformation des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und KonsumentenschutzVKI vom 22.
September 2004 stellt AWD Österreich fest:

AWD Österreich weist mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit der
Kapitalanlage "Flexibel" der Boden-Invest-GmbH & Co. KG entschieden
zurück. AWD war weder Initiator noch Betreiber der Kapitalanlage und
als Vermittler nicht für die Anlagepolitik von Kapital & Wert und
somit das Produkt "Flexibel" verantwortlich. Die Anlageentscheidungen
hat allein die Geschäftsleitung von Kapital & Wert, eine
Beteiligungsgesellschaft der Wiener Städtischen Versicherung, zu
verantworten. Die Ankündigung des BundesministeriumsVKI, eine
Sammelklage zusammengefasste Klage gegeanzustreben, weist AWD als
rechtsfremd und haltlos zurück. Sammelklagen sind nach geltender
Gesetzeslage nicht zulässig. Es gilt der Grundsatz der
Einzelfallbetrachtung.

AWD hat als unabhängiger Finanzdienstleister zwischen 1992 bis
1996 Beteiligungen der Kapitalanlage "Flexibel" von Kapital & Wert
nach den damaligen Kenntnissen der Markt-gegebenheiten und gemäß dem
von Kapital & Wert erstellten und veröffentlichten
Beteiligungsprospekt nach dem Kapitalmarktgesetz vermittelt.
Sämtliche Veranlagungs- und Verkaufsprospekte wurden ausschließlich
von Kapital & Wert als Emittent erstellt und verantwortet.

Zum Zeitpunkt der Vermittlung konnten die AWD Berater nicht wissen
und auch nicht vorhersehen, dass sich die Performance der Beteiligung
aufgrund der temporär rückläufigen Entwicklungen auf dem heimischen
Immobilienmarkt und durch die Anlagepolitik der Geschäftsleitung von
Kapital & Wert mit der Aufnahme argentinischer Staatsanleihen negativ
entwickeln würde. Die Änderung der Anlagepolitik geschah durch
Kapital & Wert in den Jahren 1997 und 1998, also eindeutig nach der
Vermittlung durch AWD.

Vor Zeichnung der Beteiligung an Boden-Invest wurden die Kunden
auf die Chancen und Risiken hingewiesen, die mit einer Kapitalanlage
dieser Art verbunden sind. In den Beratungsgesprächen vor Abschluss
einer Anlage/Beteiligung werden durch AWD generell keine Zusagen über
Gewinne gemacht. Gerade bei derartigen Produkten, die besonderen
Schwankungen des Kapitalmarktes ausgesetzt sind, können keine
Garantien abgegeben werden. Daher ist bei solchen Veranlagungen in
der Kundenberatung immer das jeweilige Risiko gegen den möglichen
Ertrag abzuwägen. Dieser Grundsatz sowie die Aufklärung und Beratung
der Kunden haben höchste Priorität bei AWD und seinen rund 600
Finanzberatern.

Im Übrigen werden die Anleger seit Zeichnung der Beteiligung
regelmäßig von Kapital & Wert über den Fortgang der Investitionen und
des Geschäftsverlaufs des Emittenten (Boden-Invest) durch die
jährlichen Rechenschaftsberichte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
des Kapitalmarktgesetzes informiert.

Zudem gilt festzuhalten, dass sich die Abschichtungen für die
Zeichner jedoch laufend verbessern. Derzeit beträgt die
Wertentwicklung für Einmalzahler rund 115 %, für Monatszahler rund 85
%. Laut Prognoserechnungen seitens Kapital & Wert sollten sie in den
kommenden Monaten wieder um einige Prozentpunkte steigen.

VKI hat in fünf Fällen Klage gegen AWD im Namen von Anlegern der
Boden-Invest eingebracht. Durch eine unrichtige Klagsführung des VKI
war dieser gezwungen, in einem Fall "Ruhen des Verfahrens" zu
vereinbaren. Sämtliche Gerichtskosten sind vom VKI zu tragen. In vier
weiteren Fällen wurde einer seitens VKI in erster Instanz gewonnen.
In einem Fall ist die erstinstanzliche Entscheidung noch offen. In
zwei weiteren Fällen hat AWD in erster Instanz gewonnen.

OTS0030    2004-09-23/09:20

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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