- 22.09.2004, 14:27:19
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Grillitsch: Beitrag der Bauern zur Pensionsharmonisierung ist fair und transparent
Einsatz der Grundrechnungsarten ergibt 22,8% tatsächliche Beitragsleistung
Wien (AIZ) - Anlässlich der heutigen Debatte im Nationalrat zum
Thema Pensionsharmonisierung wies Bauernbund-Präsident Fritz
Grillitsch Kritik an den vermeintlich unterschiedlichen
Beitragssätzen für Bauern und ASVG-Versicherte entschieden zurück:
"Auch wenn es die Kritiker aus den Reihen der Opposition noch immer
nicht wahrhaben wollen: Die Bauern leisten einen mindestens ebenso
großen und damit fairen Beitrag zur Harmonisierung der
Pensionssysteme wie alle anderen Bevölkerungsgruppen", stellte
Grillitsch fest.
Entscheidend sei nämlich nicht der nominelle Beitragssatz, der im
Zuge der Harmonisierung von 14,5% auf 15% angehoben wird, sondern der
tatsächliche Beitragssatz. "Und dieser beträgt, wenn man alle
Bauern-spezifischen Besonderheiten mit einbezieht, ebenfalls 22,8%.
Zu diesen Besonderheiten zählen die fehlende Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall, fehlende Ausgleichszahlungen bei Arbeitslosigkeit,
der Solidaritätsbeitrag der Pensionisten, die Abgabe für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe sowie von den Bauern speziell erbrachte
Leistungen im Bereich der Altenbetreuung wie das so genannte fiktive
Ausgedinge", erläuterte Grillitsch. "Die Ermittlung dieses
Beitragssatzes verlangt nur drei der vier Grundrechnungsarten, die
auch die Opposition beherrschen sollte, nämlich Addition, Division
und Multiplikation", so der Bauernbund-Präsident.
Laut Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
entspricht ein Beitragssatz-Prozentpunkt EUR 22,8 Mio. Die Kürzung
der Ausgleichszulage für die bäuerlichen Pensionisten durch die
pauschale Anrechnung des fiktiven Ausgedinges beträgt rund EUR 82,2
Mio. jährlich. "Dividiert man nun diese Summe durch die EUR 22,8
Mio., so kommt man auf 3,6%, die man zu den Beitragsleistungen der
Bauern addieren muss", rechnete Grillitsch vor. Die Abgabe land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe, die ausschließlich zur Finanzierung
der bäuerlichen Pensionen verwendet wird, ergebe einen jährlichen
Ertrag von rund EUR 20,5 Mio. und schlage daher mit 0,9% zu Buche.
Der Solidaritätsbeitrag der Pensionisten im BSVG betrage EUR 7,5 Mio.
pro Jahr und mache damit 0,3% aus.
"Damit sind wir bereits bei 19,8% Beitragsleistung. Etwas
komplizierter, aber selbst für die Opposition noch nachvollziehbar,
wird es beim Äquivalenzbetrag für budgetfinanzierte Ersatzzeiten wie
Arbeitslosigkeit oder Krankengeld", erläuterte der
Bauernbund-Präsident. "Die jährlichen Budgetausgaben für die
Finanzierung dieser Ersatzzeiten betragen für Arbeitslosigkeit EUR
800,5 Mio., für die Notstandshilfe EUR 101,2 Mio. und für das
Krankengeld EUR 189,7 Mio., zusammen also EUR 1.091,4 Mio. Bei rund
2,741.000 Unselbstständigen in der Pensionsversicherung ergibt sich
daraus eine Kopfquote von EUR 398,40 jährlich. Jetzt muss man nur
noch diesen Wert mit der Zahl der Pensionsversicherten nach dem BSVG
multiplizieren. Dann erhält man einen Betrag von EUR 71,1 Mio., was
den fehlenden 3% von 19,8% auf 22,8% Beitragsleistung entspricht",
sagte Grillitsch.
Der Österreichische Bauernbund trage daher die Harmonisierung voll
mit, weil mit dieser das Prinzip "Gleiche Leistungen für gleiche
Beiträge" verwirklicht werde. "Außerdem schafft die Harmonisierung
auch für die Jungen Zukunftssicherheit, weil jeder Beitrags-Euro -
entsprechend verzinst und aufgewertet - staatlich garantiert wieder
an die Versicherten ausbezahlt wird", unterstrich der
Bauernbund-Präsident.
(Schluss)
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