• 15.09.2004, 10:16:58
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  • OTS0057 OTW0057

POSITIVER BERICHT ÜBER DIE AUSDEHNUNG DES VERGABERECHTSSCHUTZES Betriebe und öffentliche Haushalte profitieren

Wien (PK) - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat dem Parlament
kürzlich einen Bericht über die praktischen Erfahrungen mit dem
Bundesvergabegesetz 2002 vorgelegt (III-99 d.B.). Mit diesem Gesetz
wurde der Rechtsschutz für Bewerber und Bieter bei Aufträgen der
öffentlichen Hand erweitert. Ein vergabespezifischer Rechtsschutz
bestand bis dahin nur im so genannten "Oberschwellenbereich", etwa
bei Bauaufträgen von mehr als netto 5 Mill. €. Unterhalb der von
Branche zu Branche verschiedenen Schwellenwerte galten zwar die
dieselben vergaberechtlichen Normen wie darüber, die Firmen konnten
Beschwerden aber nicht bei einer speziellen Behörde, dem
Bundesvergabeamt, sondern nur bei Gericht geltend machen. Diese
Ungleichbehandlung, die der Verfassungsgerichtshof in einem
Erkenntnis festgestellt hatte, wurde mit dem Bundesvergabegesetz 2002
beseitigt und der vergabespezifische Rechtsschutz auf den
Unterschwellenbereich ausgedehnt. Seither ist das Bundesvergabeamt
für alle Vergaben der ausschreibenden Stellen im Streitfall
zuständig. Wer eine Vergabeentscheidung im Unterschwellenbereich
anfechten will, beantragt eine Nichtigerklärung beim
Bundesvergabeamt, Zivilrechtsklagen sind nicht mehr zulässig.
Nachprüfungsverfahren in den Ländern obliegen den
Rechtsschutzeinrichtungen der Länder.

POSITIVE ERFAHRUNGEN MIT DEM ERWEITERTEN VERGABERECHTSSCHUTZ

In seinem Bericht fasst der Wirtschaftsminister auf Grund von
Stellungnahmen der Auftraggeber und der Auftragnehmer sowie der
Vergabekontrollbehörden von Bund und Ländern die Auswirkungen
zusammen, die die Erweiterung des Rechtsschutzes bei öffentlichen
Auftragsvergaben nach sich gezogen hat. Es sei nur ein leichtes
Ansteigen der Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich zu
registrieren, schreibt der Ressortleiter und nennt als Gründe dafür,
die Höhe der Rechtsschutzgebühren, die kurzen Präklusionsfristen und
abhaltend wirkende Formalerfordernisse.

In Übereinstimmung mit der Wirtschaft beurteilt der Ressortleiter die
Ausdehnung des Vergaberechtsschutzes positiv, da sie präventive
Wirkungen entfaltet und zu größerer Sorgfalt bei der Planung und
Durchführung öffentlicher Aufträge geführt hat. Bisher konnten keine
Verfahrensverzögerungen und auch keine mutwilligen Inanspruchnahmen
des Vergaberechtsschutzes beobachtet werden, heißt es im Bericht.

Die Auftraggeberseite bestätigt, dass die Anfechtungsmöglichkeit eine
sorgfältigere Vorbereitung der Auftragsvergaben notwendig mache,
wobei auch externe Beratungsleistungen zugekauft werden müssten. Dazu
kommen die Kosten der Verfahren vor den Kontrollbehörden, die
Häufigkeit solcher Verfahren liege aber im einem vertretbaren Ausmaß.

WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE HAUSHALTE PROFITIEREN

Beim Thema Kosten des Vergaberechtsschutzes verlangen die Autoren des
Berichts, die Umwegrentabilität für die öffentlichen Haushalte mit zu
berücksichtigen und nicht nur nach dem Kostendeckungsgrad der
eingehobenen Gebühren zu fragen. Denn ein effektiver Rechtsschutz bei
öffentlichen Auftragsvergaben habe "erzieherische Präventiveffekte"
für einen sparsamen Umgang mit Budgetmitteln. Außerdem profitieren
die nationale und die europäische Wirtschaft, insbesondere die
heimischen Klein- und Mittelbetriebe, von einer höheren Transparenz
der öffentlichen Auftragsvergabe und von der Gleichbehandlung der
Bewerber und Bieter untereinander.

Schließlich erlaube eine frühe Befassung der Kontrollbehörde in einem
Vergabeverfahren wesentlich kostengünstigere Rechtslösungen als eine
nachträgliche Klage vor einem Zivilgericht. In diesem Zusammenhang
macht die Finanzprokuratur darauf aufmerksam, dass die Zahl der
Schadenersatzprozesse seit 2002 stark zurückgegangen ist. (Schluss)

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OTS0057    2004-09-15/10:16

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