• 14.09.2004, 11:53:17
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Mindeststandards für das Kreditgeschäft: FMA und Interessenvertreter eröffnen nun den intensiven Dialog

Dezentrale Verbände begrüßen Klarstellung der FMA, dass kleine und mittlere Banken von der direkten Anwendung ausgenommen sind

Wien (OTS) - Das Begutachtungsverfahren zu dem von
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vorgelegten Entwurf für
Mindeststandards für das Kreditgeschäft (MSK) tritt nun in die Phase
des intensiven Dialogs. Die FMA hat ihren Erstentwurf dazu bereits im
Juni an die Kreditwirtschaft zur Begutachtung ausgesandt. Als Frist
für schriftliche Stellungnahmen wurde damals Ende September
vereinbart. Dieser Entwurf beinhaltet Standards betreffend die
strategischen Rahmenbedingungen, die Organisation, die
Geschäftsprozesse und das Risikocontrolling des Kreditgeschäfts.
Rechtliche Basis für die Anforderungen an das Risikomanagement
stellen die Sorgfaltsanforderungen an die Geschäftsleiter von
Kreditinstituten dar (§ 39 Bankwesengesetz).

"Nun wurden plangemäß die Gespräche mit der Kreditwirtschaft und
ihren Interessenvertretern auf Basis des Entwurfes aufgenommen",
betont FMA-Vorstand Prof. Dr. Andreas Grünbichler und ergänzt: "Ziel
ist es, zu marktgerechten Lösungen zu kommen, die auf die
Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und insbesondere
Bankenstruktur Rücksicht nehmen."

Hintergrund für die Mindeststandards sind in erster Linie
internationale Entwicklungen. Zu nennen sind hier insbesondere die
Baseler Prinzipien für das Kreditrisikomanagement (2000) und der
Baseler Rahmen für Interne Kontrollsysteme (1998). Auch mit Basel II
gehen qualitative Anforderungen an das Risikomanagement von
Kreditinstituten einher. Die Mindeststandards dienen einer
rechtzeitigen Vorbereitung auf diese Neuerungen, mit denen das
Risikobewusstsein in den Kreditinstituten gestärkt werden soll.

"Mit den Mindeststandards beschreitet die FMA neue Wege", betont
das zweite FMA-Vorstandsmitglied, Dr. Kurt Pribil, und erläutert: "Es
handelt sich um ein "Guidance"-Instrument und nicht um eine
Verordnung im rechtstechnischen Sinn. Damit wird entsprechende
Flexibilität gewährleistet."

Die Mindeststandards betreffen Kreditinstitute, deren
Gesamteigenmittelsoll gleich oder über 30 Mio. Euro liegt, sowie jene
Institute, die den Internen Rating-Ansatz nach Basel II anwenden
werden (was letztere betrifft, so wird es entsprechende marktgerechte
Regelungen geben, die der dezentralen Struktur der österreichischen
Kreditwirtschaft Rechnung tragen); sie stellen die Erwartungshaltung
der FMA an diese Kreditinstitute dar. Betroffen sind in etwa die 85
größten Kreditinstitute Österreichs. Für kleinere Kreditinstitute
dienen die Mindeststandards lediglich als Orientierungshilfe,
insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Anforderungen aus Basel
II. Die Mindeststandards dienen vor allem der Transparenz und
Vorhersehbarkeit in Bezug auf die Anforderungen an das
Risikomanagement. Mit ihnen werden internationale Regelwerke,
angepasst an die österreichischen Gegebenheiten, umgesetzt. Durch den
flexiblen Rahmen wird eine angemessene und verhältnismäßige Umsetzung
in den Kreditinstituten gewährleistet.

Stellungnahme der dezentralen Kreditsektoren

Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung"
bezeichneten die Vertreter des Sparkassenverbandes,
Raiffeisenverbandes und Volksbankenverbandes die Klarstellung der
FMA, dass die kleinen und mittleren Geldinstitute von der Anwendung
der geplanten Mindeststandards für das Kreditgeschäft zur Gänze
ausgenommen sind. Dadurch werde der Aufbau einer unnötigen und teuren
Bürokratie bei der Kreditvergabe zu Lasten der Kunden vermieden. Die
Geldinstitute in den Regionen behielten somit auch ihre
Wettbewerbsstärke, durch schnelle und unbürokratische
Kreditentscheidungen für ihre Kunden als optimaler Finanzpartner zu
fungieren. Zugleich wird die von der FMA geäußerte Bereitschaft zum
intensiven Dialog begrüßt, da aus Sicht der dezentralen
Kreditsektoren noch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen offen
seien, die einer eingehenden Erörterung bedürfen.

OTS0113    2004-09-14/11:53

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