• 14.09.2004, 09:46:05
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  • OTS0038 OTW0038

Stellungnahme der s Versicherung zum Thema Gehaltsumwandlung

Wien (OTS) - Ungetrübter Mut zur Gehaltsumwandlung

Dass angesichts der Finanzierungskrise des gesetzlichen
Pensionssystems die Altersvorsorge durch kapitalgedeckte betriebliche
und private Altersvorsorge ergänzt werden muss, ist landesweit
unbestritten. Dass in Anbetracht der hinkenden Konjunktur und der
hohen Lohnkostenbelastung kein großer Spielraum für großzügige
betriebliche Altersvorsorge besteht, darf der Unternehmerschaft nicht
übel genommen werden.

In Hinblick auf mehr Flexibilität und Eigenverantwortung zur
Lösung der Pensionsproblematik wurde in Deutschland der
Arbeitnehmerschaft ein Anspruch auf Umwandlung von
Gehaltsbestandteilen zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge
ermöglicht. Und prompt wurde dieser Impuls zur Förderung der
betrieblichen Altersvorsorge weitaus häufiger in Anspruch genommen
als das üppige, administrativ aufwendige Förderungsprogramm für die
private Vorsorge in Deutschland.

In Österreich ist die betriebliche Altersvorsorge neben dem
Pensionskassensystem auf die betriebliche Zukunftssicherung in
Versicherungsform konzentriert. Im Rahmen der betrieblichen
Zukunftssicherung kann der Arbeitgeber mit einem Beitrag bis zu EUR
300,- jährlich für den Dienstnehmer eine steuerfreie betriebliche
Altersversorgung aufbauen. In einer richtungweisenden Klarstellung in
den Lohnsteuerrichtlinien wurde die Möglichkeit eröffnet diesen
Arbeitgeberbeitrag auch durch die einvernehmliche Umwandlung von
bestehenden Bezugsansprüchen herbeizuführen.

Unverständlich in diesem Zusammenhang ist der Zick-Zack Kurs der
Gebietskrankenkassen, die in einer bis heute unwiderrufenen
Dienstgeberinformation zunächst die steuerliche Ansicht teilten um im
Februar dieses Jahres zu erklären, dass die Bezugsumwandlung keinen
Befreiungstatbestand für Sozialversicherungsabgaben darstellt.

Zu diesem Zeitpunkt hatten sich aber bereits alle führenden
Anbieter - wie die Sparkassen Versicherung - auf die unklare Position
des Sozialversicherungsträgers eingestellt und ein Modell entwickelt,
das im öffentlichen Bereich und in jedem Betrieb für jeden
Dienstnehmer anwendbar ist.

Dieses Modell kürzt - entgegen einer fälschlichen Darstellung in
einem Artikel einer führenden Tageszeitung - keine Gehaltsansprüche
und bedeutet für den Dienstnehmer keine Einbußen bei künftigen
Gehaltsvalorisierungen oder gesetzlichen Pensionsansprüchen. Im
Vordergrund dieses Modells steht der Steuervorteil, die Möglichkeit
der Altersvorsorge vom unversteuerten Einkommen. Um diese Möglichkeit
zu nutzen braucht der österreichische Dienstnehmer die Zustimmung des
Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird für diese soziale Einstellung
neben einem Imagegewinn mit einer Einsparung von ca. 25 EUR pro
Mitarbeiter und Jahr (resultierend aus Einsparung von Kommunalabgabe,
Dienstgeberbeitrag zum FLAV und Kammerumlage) entschädigt.
Zigtausende Dienstnehmer im öffentlichen Bereich und in den Betrieben
haben dieses steuerlich attraktive Modell bereits genutzt. Das
transparente, leicht verständliche und einfach umsetzbare Angebot der
Sparkassen Versicherung und die seriöse Beratung durch Mitarbeiter
der Sparkassen-Gruppe werden zu einer weiteren Verbreitung dieses
sinnvollen und notwendigen Durchführungsweges betrieblicher
Altersvorsorge sorgen.

OTS0038    2004-09-14/09:46

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