• 09.09.2004, 11:45:02
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  • OTS0122 OTW0122

Zulagenstreit-Musikschullehrer: Klage gegen Land Kärnten abgewiesen

Auszahlung von 50 Prozent der Zulagen entspricht gesetzlichen Bestimmungen - LH Haider: In Summe ging es um über 900.000 Euro

Klagenfurt (LPD) - Die Anfang Februar 2004 eingebrachte Klage
gegen das Land Kärnten wegen der Nachzahlung angeblich falsch
berechneter Sonderzahlungen wurde vom Landesgericht Klagenfurt
abgewiesen, dies gab Kulturreferent LH Jörg Haider heute, Donnerstag,
bekannt.

In der Begründung heißt es, das Land Kärnten habe zutreffend in
Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt, indem es 50
Prozent der Zulagen ausbezahlt habe. Damit wurde der Argumentation
des Landes, dass im Sinne des Kärntner
Landesvertragsbedienstetengesetzes (K-LVBG) über das vertragliche
Ausmaß von 50 Prozent hinaus geleistete Wochenstunden als Mehrstunden
abgegolten würden und dementsprechend Personalzulagen und
Sonderzahlungen ebenfalls im Ausmaß von 50 Prozent ohne
Berücksichtigung der Mehrstunden ausbezahlt werden, Recht gegeben.
Wie das Gericht weiters feststellt, sei auch der Gleichheitsgrundsatz
nicht verletzt worden.

Der anhand eines konkreten Falles geführte und nun abgelehnte
"Musterprozess" gegen das Land Kärnten habe eine entsprechende
Signalwirkung für die rund dreißig Musikschullehrer, welche ebenfalls
vom Land Kärnten eine Nachzahlung einforderten, so der
Landeshauptmann. In Summe seien es laut Haider über 900.000 Euro, die
damit beim Land bleiben und nun sinnvoll verwendet werden könnten.
(Schluss)

OTS0122    2004-09-09/11:45

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