• 08.09.2004, 09:25:13
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  • OTS0031 OTW0031

AK fordert mehr Schutz vor Verunreinigungen durch Gentechnik

Ein Co-Existenzgesetz, die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen und die gesetzliche Verankerung einer Auskunftsverpflichtung sind dringend notwendig

Wien (OTS) - "Das Bekenntnis des Landwirtschaftsministers,
Österreich solle gentechnikfrei bleiben, mündet nicht in
entsprechenden Maßnahmen, Initiativen für gentechnikfreie
Lebensmittelerzeugung werden nicht entsprechend unterstützt", zeigt
sich AK-Gentechnikexpertin Petra Lehner enttäuscht. Die Kennzeichnung
von Lebensmitteln wurde unlängst ausgeweitet, aber in den
Supermärkten findet sich nichts. Und das, obwohl 55 Prozent der
weltweiten Soja- bzw 40 Prozent der US-Maisproduktion gentechnisch
verändert sind. Wo landen diese Produkte, fragt sich die AK und
verlangt eine gesetzlich verankerte Auskunftsverpflichtung, darüber
hinaus Haftungsbestimmungen, die sich an die Verursacher richten
sowie eine bundesweite Regelung zur Schaffung von gentechnikfreien
Gebieten.

Seit mittlerweile gut zwei Jahren wird von offizieller Stelle -
angeblich -geprüft, wie es EU-rechtlich möglich ist, gentechnikfreie
Bewirtschaftungsgebiete einzurichten. Einzelne Bundesländer haben die
Initiative ergriffen, zB Oberösterreich mit dem Versuch, das ganze
Bundesland als gentechnikfreie Zone zu deklarieren. In anderen
Ländern (Kärnten, Burgenland, Salzburg) gibt es diesbezügliche
Landtagsbeschlüsse, in Kärnten bereits ein fertiges Landesgesetz, das
die EU-Kommission im Wesentlichen akzeptierte. Es wäre nun notwendig,
dass der Bund dieses Modell übernimmt und verfeinert.

Die AK fordert umfangreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der
grünen Gentechnik, und zwar:

+ Maßnahmen für Gentechnikbauern, die eine Verunreinigung von
Nachbarfeldern verhindern
+ Keine zusätzlichen Kosten/Maßnahmen für Bauern, die weiterhin
herkömmlich oder biologisch wirtschaften wollen
+ Öffentliche klare Anbauregister
+ Anbauabstimmung im Sinne einer Kontaminationsvermeidung

+ Einführung von effizienten Haftungsbestimmungen nach dem
Verursacherprinzip: die Entwickler/Ausbringer müssen für Schäden
ökologischer und wirtschaftlicher Natur haften und nicht die
Steuerzahler

+ Veröffentlichung bzw uneingeschränkter Zugang zu den Ergebnissen
der Kennzeichnungskontrollen

+ Rechtliche Verankerung der Auskunftsverpflichtung über
Herkunft/Herstellungsart von Lebensmittelzutaten bzw hinsichtlich
Fütterung von Tieren für die Lebensmittelproduktion

+ Bundesweite Regelung zur Schaffung von gentechnikfreien
Bewirtschaftungsgebieten

OTS0031    2004-09-08/09:25

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

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