- 31.08.2004, 11:41:35
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ÖAMTC: Bußgeldkatalog für Verkehrsdelikte bundeseinheitlich festlegen
Club fordert Senkung unrealistischer Strafhöhen
Wien (ÖAMTC-Presse) - Wer mit einem ausgefallenen Lämpchen als
Autofahrer unterwegs ist, der muss laut Kraftfahrgesetz mit einer
Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Für mangelhafte
Fahrradausstattung wie etwa eine fehlende Glocke oder ein fehlender
Rückstrahler sind theoretisch laut Straßenverkehrsordnung (StVO)
Strafen in der Höhe von bis zu 726 Euro pro fehlendem
Ausstattungsstück vorgesehen. "Diese Beispiele lassen sich beliebig
fortsetzen und zeigen, dass die Strafdrohungen in Österreich in
vielen Fällen zu hoch und daher nicht praktikabel sind", kritisiert
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Laut Haupfleisch werden solche Strafen für diese beispielhaft
angeführt Delikte in der Praxis nicht verhängt. Die hohen
Strafdrohungen sind auch öffentlich nicht bekannt. Stattdessen werden
von verschiedenen Quellen Strafen von 28 Euro genannt, die angeblich
für gefährliche Verstöße wie Rasen eingehoben werden. "Als Grundlage
für eine seriöse Diskussion über Verkehrsstrafen kann man diese 28
Euro nicht heranziehen. Sie sind sachlich nicht richtig, weil die
Verhängung von Organmandaten - meist zwischen 21 und 36 Euro - nur
zulässig ist, wenn es sich um geringfügige Übertretungen handelt und
nicht um schwere Verstöße", weiß Haupfleisch. Nach Erfahrungen der
ÖAMTC-Rechtsberater sind Strafen für massive
Geschwindigkeitsübertretungen oder Drängeln je nach Bundesland
unterschiedlich, sie bewegen sich meist zwischen 200 bis 400 Euro.
Der Club fordert angesichts unterschiedlicher Strafhöhen für ein
und dasselbe Delikt, einen Katalog von Regelbußen. Dieser soll als
bundesweit gültiges Gesetz festgeschrieben werden. Die Strafen
sollten auch abgestuft sein, damit sie den jeweiligen Delikten
angepasst sind. Dazu bringt ÖAMTC-Chefjurist Haupfleisch ein
Beispiel: Für das Überfahren einer Sperrlinie sollte die Höhe davon
abhängen, ob das folgenlos geblieben oder ob Entgegenkommende
behindert oder gar gefährdet worden sind. Derzeit besteht für dieses
Delikt ein Strafrahmen von 7 bis 726 Euro, den die Behörden im
Einzelfall ganz unterschiedlich, oft sogar willkürlich ausschöpfen.
Eine Erhöhung der Strafen ist laut Ansicht des ÖAMTC-Chefjuristen
allerdings nicht notwendig. "Bei seriöser Betrachtung zeigt sich,
dass Österreich im EU-Vergleich bei vielen Delikten sogar im
Spitzenfeld liegt und die im Zuge von Strafverfahren selbst für
harmlose Übertretungen verhängten Strafen oft 'geschmalzen' sind",
sagt Haupfleisch abschließend. Sogenannte "Trinkgeldstrafen" für
schwere Verkehrsdelikte sind laut Ansicht des Chefjuristen in
Österreich nicht existent. Derartige Behauptungen sind gefährlich für
die Verkehrssicherheit, weil dadurch so manche Lenker glauben
könnten, "ungestraft" rasen zu dürfen - zumindest solange, bis sie
selbst schmerzlich merken, wie hoch schwere Verkehrsverstöße in
Österreich bestraft werden.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger
OTS0086 2004-08-31/11:41
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