- 27.08.2004, 11:55:27
- /
- OTS0090 OTW0090
AK: Kerosinzuschlag darf nicht nachträglich verrechnet werden
AK klagt einen Reiseveranstalter wegen nachträglich verrechnetem Kerosinzuschlag
Wien (OTS) - Preisänderungen bei Buchungen für Pauschalreisen
dürfen nachträglich nur durchgeführt werden, wenn bestimmte
gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. So muss eine
Preisänderungsklausel vertraglich vereinbart sein, die nicht nur
Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen vorsieht, sowie genaue
Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält. Obwohl diese
Voraussetzungen nicht erfüllt waren, hat ein Reiseveranstalter,
nämlich Bentour International, bei einer bereits gebuchten Reise im
Nachhinein einen Kerosinzuschlag verrechnet. Die AK bringt deshalb
jetzt eine Klage gegen Bentour International ein. Konsumenten, denen
nach der Buchung ein Kerosinzuschlag verrechnet wurde, können diesen
zurückfordern.
Eine Familie hatte im Jänner des Jahres eine Pauschalreise in die
Türkei gebucht. Mitte Juni trudelte ein Schreiben des Reisebüros ins
Haus, dass sich der Reisepreis aufgrund der Verteuerung der
Treibstoffkosten erhöhen würde. Eine Intervention der Arbeiterkammer,
bei der diese auf die gesetzeswidrige Vorgangsweise hingewiesen
hatte, blieb erfolglos.
Allgemein gilt, dass Preisänderungen nach Buchung, in der Regel
handelt es sich um Preiserhöhungen, nur unter bestimmten
Voraussetzungen zulässig sind. So muss eine Preisänderungsklausel
vertraglich vereinbart sein, die bei Vorliegen der Voraussetzungen
nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen vorsieht,
sowie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält.
Weiters kann es zu Preisänderungen nur bei Änderungen der
Beförderungskosten (wie der Treibstoffkosten), der Abgaben für
bestimmte Leistungen (wie Landegebühren, Ein- oder
Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf
Flughäfen), oder der relevanten Wechselkurse kommen. Aus anderen
Gründen sind Preisänderungen bei Pauschalreisen nicht möglich.
Preisänderungen innerhalb zweier Monate nach Vertragsabschluss sind
darüber hinaus nur dann zulässig, wenn sie zwischen Reiseveranstalter
und Kunde im einzelnen ausgehandelt wurden. Eine vorformulierte
Klausel auf der Buchungsbestätigung ist dafür nicht ausreichend.
Preisänderungen innerhalb der letzten zwanzig Tage vor dem
vereinbarten Abreisetermin sind überhaupt unzulässig.
OTS0090 2004-08-27/11:55
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW