- 19.08.2004, 15:42:22
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AK zu Telekom: Jetzt Schluss mit Verschleuderungsexperimenten
Schaden für Telekom und Finanzplatz
Wien (OTS) - Ein "sofortiges und endgültiges Ende der
Verschleuderungsexperimente mit der Telekom Austria" fordert AK
Direktor Werner Muhm nach dem geplatzten Verkauf der Telekom an die
Swisscom. Er kritisiert, dass die ÖIAG weit über ihre gesetzlichen
Kompetenzen hinausgegangen ist - ein neuerlicher Beweis, dass der
ÖIAG-Vorstand überfordert ist. Finanzminister Grasser sei anscheinend
voll informiert gewesen. Zurück bleibt Schaden für die Telekom
Austria und den Finanzplatz Österreich - gleich nach Platzen der
Verkaufsverhandlungsverhandlungen fiel der Telekom-Kurs um fünf
Prozent, musste die Aktie kurzfristig sogar vom Markt genommen
werden. Muhm verlangt, dass die Telekom Austria in öffentlichem
Eigentum bleiben muss. Auch die Headquarterfunktion muss langfristig
in Österreich bleiben: "Die Telekom ist wichtig für die Sicherung
tausender Arbeitsplätze und für die hochwertige Versorgung der
Österreicherinnen und Österreicher mit Telekom Diensten."
"Die ÖIAG hat die ihr laut ÖIAG-Gesetz zustehenden Kompetenzen
überschritten, indem sie der Swisscom die für das Zustandekommen des
Deals notwendigen Beschlüsse des österreichischen Parlaments in
Aussicht stellte", kritisiert Muhm. Ein Einstieg der ÖIAG bei der
Swisscom über einen Aktientausch wäre nämlich nur über eine
Gesetzes-änderung möglich gewesen. Anscheinend war Finanzminister
Grasser als Eigentümervertreter informiert. Muhm: "Der Finanzminister
trägt daher auch die politische Verantwortung für diese Vorgangsweise
und das daraus resultierende Debakel."
"Es muss nun endgültig Schluss mit den fortlaufenden Versuchen
sein, wichtige österreichische Infrastrukturunternehmen unter allen
Bedingungen zu verscherbeln, damit der Finanzminister ungedeckte
Wechsel für die bereits beschlossene Senkung der Unternehmenssteuern
einlösen kann", sagt Muhm, "dahinter verbirgt sich keine geschlossene
wirtschaftspolitische Konzeption."
"Die österreichische Bevölkerung hat ein Anrecht, dass mit den
durch ihre jahrzehntelange Steuerleistung und Gebührenfinanzierung
groß gewordenen Infrastukturunternehmen verantwortunmgsvoll und im
Sinne der österreichischen Standortinteressen umgegangen wird", sagt
Muhm.
OTS0132 2004-08-19/15:42
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