• 19.08.2004, 10:44:05
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ARBÖ: Detaillierte "Codes" schränken Autofahrer mit Behinderungen massiv ein

ARBÖ plädiert für Vereinfachung: Mehr Haupt-Codes statt Unter-Codes

Wien (OTS) - Die seit Anfang Juli zusätzlich eingeführten neuen
"Zahlencodes" für Autofahrer mit Behinderungen führen zu massiven
Einschränkungen, kritisiert ARBÖ-Behindertensprecher Roland Hirtl. In
einem Brief ans Verkehrsministerium schlägt der ARBÖ vor, die
praktische Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zu vereinfachen.

Das Problem: Autofahrer mit Körperbehinderungen können ein
Fahrzeug immer nur mit gewissen Auflagen und Einschränkungen lenken.
Diese Auflagen müssen im Führerschein eingetragen sein und zwar in
Form eines Zahlencodes. Schon das Brillentragen stellt eine
Körperbehinderung dar, die unter dem Zahlencode "01.01" eingetragen
werden muss.

Seit Juli 2004 sind in Umsetzung einer EU-Richtlinie zahlreiche
neue Codes und - vor allem - eine Fülle von neuen Unter-Codes
hinzugekommen. Das Problem ist die Detailverliebtheit, mit der
festlegt wird, über welche Hilfen die Autofahrer bzw. das Auto
verfügen müssen.

Zum Beispiel begnügt man sich nicht damit, einfach nur eine
"angepasste Lenkung" vorzuschreiben, sondern legt ganz genau fest,
dass es eine "verstärkter Servolenkung" ("40.02") ein "senkrechtes
Lenkrad" (40.07), eine "verlängerte Lenksäule" (40.04) oder ein
"angepasstes Lenkrad" (40.05) sein muss. "Das schafft bei jedem
Fahrzeugwechsel künstliche Probleme und macht jedes kurzfristige
Umsteigen auf ein Ersatzfahrzeug unmöglich", führt Hirtl aus. Selbst
wer flexibel genug wäre, auch mit einer Standard-Servolenkung zu
fahren, darf das nicht tun, wenn im Führerschein unter 40.02 eine
verstärkte Servolenkung festgeschrieben ist.. "Dabei gehört die
Standard-Servolenkung (40.01) zum gleichen Haupt-Code wie die
verstärkte Servolenkung", merkt der ARBÖ-Behindertenberater an.

Der ARBÖ-Lösungsvorschlag: Der Verkehrsminister könnte per Erlass
sicherstellen, dass bei den Eintragungen von Fahrzeuganpassungen in
den Führerschein immer dann, wann es vertretbar ist, der Haupt-Code
eingetragen wird, der mehr Flexibilität. Wer kurzsichtig ist, sollte
unter dem Haupt-Code "Korrektur des Sehvermögens" ( "01"), die Wahl
zwischen Brille und Kontaktlinsen haben und nicht unter dem
Unter-Code 01.02 ausschließlich auf Kontaktlinsen festgenagelt zu
sein.

OTS0052    2004-08-19/10:44

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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