• 19.08.2004, 10:10:37
  • /
  • OTS0042 OTW0042

AK: 6 Prozent der Sonderangebote im Handel nicht erhältlich

Wien (OTS) - "Sonderangebot", "Besonders günstig!", "Schnäppchen!"
So werden verschiede-ne Produkte in Inseraten oft beworben. Doch was
dort versprochen wird, wird nicht immer gehalten: Denn rund 6 Prozent
der beworbenen Sonderangebote sind im Handel gar nicht erhältlich.
Das zeigt ein aktueller AK Test von beworbenen Sonde-rangeboten in
den Bereichen Lebensmittel, Textilien, Kameras, Telefon, Computer,
Schuhe, Sportartikel, Baumärkte, Spielzeug, Möbel, Autozubehör,
Drogeriewaren und Haushaltsartikel. Insgesamt wurden 1549
Sonderangebote auf ihre Erhältlichkeit geprüft. Im Vergleich zur
letzten Erhebung im Jahr 2000 hat sich die Erhältlich-keit
verschlechtert: Waren im Jahr 2000 noch 3 Prozent der Sonderangebote
nicht erhältlich, so sind es jetzt schon fast 6 Prozent. Beworbene
Sonderangebote dürfen keinesfalls nur als Lockmittel dienen, so die
AK: die Geschäfte haben dafür zu sorgen, dass eine ausreichende
Anzahl an Sonderangeboten über den gesamten Angebotszeitraum zur
Verfügung steht.

Konsumentenbeschwerden über nicht erhältliche Sonderangebote haben in
letzter Zeit zugenommen. Dies hat die AK zum Anlass für eine Erhebung
genommen und insgesamt 1549 Sonderangebote aus 43 Werbeprospekten auf
ihre Erhältlichkeit im Handel über-prüft. Die Preise wurden in 43
Geschäften (Möbelix, Adeg, Interspar, Bipa, Kik, Saturn, Lidl,
Hervis, Hofer, Adler, Penny Markt, Jello, Magnet, Merkur, Yves
Rocher, Vögele, ATU, Turek, Libro, Billa, Tschibo, Müller, Bauhaus,
Zielpunkt, Schlecker) - welche mit Sonderangeboten geworben hatten in
Wien und in der SCS erhoben.

Auffallend war, dass bei den Diskontern Hofer und Lidl schon am
selben oder am 2. Tag beworbene Sonderangebote nicht erhältlich
waren. Aber auch bei Zielpunkt, Penny Markt und Kik waren
Sonderangebote am 2. Tag schon nicht mehr erhältlich. Besonders
kon-sumentenunfreundlich war ein Flugblatt der Firma ADEG: Hier stand
auf der letzten Seite klein gedruckt der Hinweis, dass die
Sonderangebote nur in ausgewählten Filialen erhältlich sind. Um
welche Filialen es sich dabei handelte, stand nicht auf dem
Flugblatt.
Werden Sonderangebote angekündigt, erwartet der Kunde, das diese Ware
auch eine gewisse Zeitdauer erhältlich ist. Andernfalls wird der
Kunde irregeführt und verleitet, an-dere Waren zu kaufen, die gerade
vorrätig sind.
Auch der Hinweis wie "Solange der Vorrat reicht" darf den Händler
nicht von dieser Verpflichtung entbinden! Beworbene Sonderangebote
dürfen keinesfalls nr als Lockmittel dienen, so die AK. Die Geschäfte
haben dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl an
Sonderangeboten über den gesamten Angebotszeitraum zur Verfügung
steht.

OTS0042    2004-08-19/10:10

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel