- 11.08.2004, 13:20:15
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ÖAMTC: Verstärkte Verkehrsüberwachung auf den Routen zum Formel 1 Grand Prix in Ungarn
Ungarische Polizisten dürfen bei Verkehrsdelikten Geldstrafen nicht in bar einheben
Wien (ÖAMTC-Presse) - Autofahrer müssen am kommenden Wochenende in
Ungarn auf den Zufahrtsrouten zum Hungaroring mit intensiver
Verkehrsüberwachung rechnen. "Damit man keine unliebsamen
Überraschungen erlebt, sollten die Verkehrsregeln penibel eingehalten
werden. Die Strafen für Verkehrssünder sind in den vergangenen Jahren
verschärft worden, um die Unfallbilanz auf Ungarns Straßen zu
verbessern", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Kein Pardon kennen die ungarischen Polizisten bei Alkohol am
Steuer. In Ungarn gelten 0,0 Promille. "Wer mit mehr als 0,0 Promille
erwischt wird, dem wird der Führerschein abgenommen. Ab 0,8 Promille
wird zusätzlich auch noch der Reisepass eingezogen. Damit will man
sicherstellen, dass der Tourist sich dem für diese Fälle drohenden
gerichtlichen Strafverfahren nicht entzieht", erklärt Hoffer.
Die Geldstrafen für Verkehrsdelikte variieren je nach Schwere
zwischen 500 und 10.000 Forint (2,05 Euro bis 41 Euro). "Die
Polizisten dürfen die Verkehrsstrafen nicht in bar einheben. Damit
sollen Korruptionsfälle vermieden werden", sagt der ÖAMTC-Jurist.
Verkehrssünder müssen ihre Strafen mittels Scheck oder Zahlschein
begleichen. Die Zahlung per Zahlschein kann auch in Österreich
erfolgen. "Wer glaubt, sich das Geld sparen zu können, indem er
zuhause das Bußgeld nicht überweist, irrt. Die Daten werden an die
Grenzpolizei weitergeleitet. Bei der nächsten Einreise nach Ungarn
wird die Strafe sofort fällig, wenn der Kfz-Besitzer an der Grenze
kontrolliert wird", sagt Hoffer.
Auf Vignetten-Sünder warten in Ungarn hohe Strafen. "Wer ohne
Mautpickerl auf den vignettenpflichtigen Autobahnen unterwegs ist,
muss mit einer Strafe von bis zu 100.000 Forint (410 Euro) rechnen",
weiß der ÖAMTC-Jurist. Für Besucher des Formel 1 Grand Prix am
Hungaroring, der heuer von 13. bis 15. August stattfindet, bietet
sich die 4-Tages-Vignette um 1.000 Forint (4,10 Euro) an. Diese
Vignette ist ausschließlich für Pkw sowie Motorräder gültig und
diesen Sommer bis 31. August erhältlich. Sie darf nur auf den
Autobahnen M 1, M 7 und M 3 verwendet werden.
Ein abschließendes Detail zur Verkehrsüberwachung auf Autobahnen:
ÖAMTC-Jurist Hoffer macht gemeinsam mit seinen Kollegen vom
ungarischen Automobilclub MAK darauf aufmerksam, dass gerade auf der
Autobahn in Richtung Österreich bei "Großevents" wie dem Formel 1
Grand Prix mehrere Geschwindigkeitsmessungen hintereinander
durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise für Ungarn-Fahrten
Auch nach dem EU-Beitritt mit 1. Mai gibt es weiterhin
Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Waren im privaten
Reiseverkehr. Vor allem bei der Einfuhr von Tabakwaren gelten strenge
Regeln: Aus Ungarn darf man z.B. auf dem Landweg nur 25 Zigaretten
mitnehmen.
Nur wer an seinem Fahrzeug ein EU-Kennzeichen mit integriertem
Länderkürzel montiert hat, braucht für die Fahrt nach Ungarn kein
eigenes "A"-Schild am Fahrzeugheck anzubringen. "A"-Pickerl sind bei
allen ÖAMTC Dienststellen erhältlich.
Unfälle mit Personenschaden unterliegen auch in Ungarn der
polizeilichen Meldepflicht. Bei einem Sachschaden ist es wegen der
Schadenregulierung ratsam, die Polizei zu rufen (Telefonnummer 107 -
zentraler Polizeiruf in ganz Ungarn). Der Unfallort darf nur mit
Genehmigung der Polizei verlassen werden.
In Ungarn gilt außerhalb von Ortschaften "Licht am Tag" und das
Geschwindigkeitslimit auf Landstraßen liegt bei nur 90 km/h und nicht
- wie in Österreich - bei 100 km/h. Auf Autobahnen gilt 130, auf
sogenannten Kraftfahrstraßen 110 km/h.
Und ganz allgemein: Wer im Ausland als "Gast" behandelt werden
möchte, sollte sich auch so benehmen. Wer aber trotz aller Vorsicht
glaubt, ungerechtfertigt "beamtshandelt" zu werden, erreicht rund um
die Uhr einen versierten Juristen des Clubs unter der Nummer der
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 043 1/ 25 120 00.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger, Christian Dachs
OTS0117 2004-08-11/13:20
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