- 11.08.2004, 09:00:00
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- OTS0025 OTW0025
Fristverlängerung für Naturalrestitution bis 31. Dezember 2004
Beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Wien (OTS) - Die Schiedsinstanz des Allgemeinen
Entschädigungsfonds wurde gemäß dem Entschädigungsfondsgesetz zur
Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen
beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingerichtet. Sie behandelt
Anträge auf Rückstellung von Liegenschaften und Gebäuden, die sich
zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum des Bundes, der Stadt Wien
oder der Bundesländer Kärnten, Burgenland, Steiermark,
Niederösterreich, Vorarlberg, Salzburg oder Oberösterreich befunden
haben. Das bisherige Ende der Einreichfrist war der 27. Jänner 2004.
Die Schiedsinstanz prüft weiters auch Anträge jüdischer
Organisationen, die die Rückstellung von beweglichem Vermögen
beantragen.
Diese Fristverlängerung betrifft nicht die finanzielle Abgeltung
sonstiger Vermögensverluste durch den allgemeinen
Entschädigungsfonds. Diese Antragsfrist endete am 28. Mai 2003.
Antragsberechtigt sind jene Personen oder Vereinigungen, die vom
Nationalsozialistischen Regime verfolgt wurden oder das Land
verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen und die als
Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der
heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus
Verluste oder Schäden erlitten haben. Antragsberechtigt sind außerdem
Erben der genannten Personen oder Rechtsnachfolger aufgelöster
Vereinigungen.
OTS0025 2004-08-11/09:00
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