- 09.08.2004, 10:22:53
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ARBÖ: So leicht kommt man zu einer Ersatzvignette
Wien (OTS) - Sollte die Windschutzscheibe - etwa durch
aufgewirbelte Steine im Baustellenbereich - zu Bruch gehen, gibt es
die Möglichkeit eine Ersatzmautvignette zu beantragen. Der ARBÖ ist
dabei behilflich, sowohl für Mitglieder als auch für
Nicht-Mitglieder.
Wildschäden, Steinschlag oder sonstige Unfallereignisse können
dazu führen, dass die Windschutzscheibe kaputt wird. Sind die
Ersatzkosten der Vignette nicht durch eine Versicherung
(Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung) oder
sonstige Ansprüche gegenüber Dritten abgedeckt, kann eine
Ersatzvignette angefordert werden.
Der ARBÖ ist bei der Abwicklung des Vignettenersatzes behilflich -
für ARBÖ-Mitglieder ist dieses Service gratis, Nicht-Mitglieder
zahlen Bearbeitungsgebühr von sechs Euro. Mitbringen muss man vier
Dinge:
* die Rechnung für den Ersatz der Windschutzscheibe
* einen Teil der zerstörten Vignette
* den Vignettenabschnitt der zerstörten Vignette
Es ist in jedem Fall besser, so die ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr.
Barbara Auracher-Jäger, es nicht darauf ankommen zu lassen, denn wer
ohne gültige, geklebte Vignette das österreichische Autobahnen- und
Schnellstraßennetz benützt, muss als Pkw-Fahrer mit einer Ersatzmaut
von EUR 120,- rechnen. Wird diese nicht bezahlt, wird Anzeige
erstattet und die Höhe der Strafe beträgt von mindestens EUR 400,-
bis maximal EUR 4.000,-. Für Motorradfahrer beträgt die Ersatzmaut
EUR 65,-. Bei Manipulationen an bereits geklebten Vignetten muss der
doppelte Betrag der Ersatzmaut entsprechend der Kategorie bezahlt
werden. Übrigens: Der Beleg über die gezahlte Ersatzmaut berechtigt
zur weiteren Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen am Tag der
Zahlung und am darauffolgenden Kalendertag. Wird die Ersatzmaut nicht
bezahlt, muss die Autobahn oder Schnellstraße umgehend über die
nächste Ausfahrt verlassen werden.
OTS0049 2004-08-09/10:22
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