• 01.08.2004, 09:28:37
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ÖAMTC: Lenker riskieren rechtliches Nachspiel bei überbesetzten Fahrzeugen

Im schlimmsten Fall drohen Strafverfahren und Anspruchsminderung

Wien (ÖAMTC-Presse) - Anlässlich des schweren Unfalls heute in
Niederösterreich warnt der ÖAMTC vor den rechtlichen Folgen bei
überbesetzten Fahrzeugen. Am frühen Sonntagmorgen war ein mit acht
Jugendlichen überbesetzter Seat Ibiza bei Pottenbrunn gegen einen
Baum geprallt. Das Fahrzeug ging sofort in Flammen auf. Dabei wurden
drei Menschen getötet und fünf verletzt.

"Im Auto muss jede mitfahrende Person einen Sitzplatz haben. Die
rechtlichen Folgen bei einer Überbesetzung der Fahrzeuge dürfen nicht
unterschätzt werden. Wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden
und die Ursache der Verletzungen die Überbesetzung des Fahrzeuges
gewesen ist, muss sich der Lenker strafrechtlich verantworten. Es
kann aber auch zu einer teilweise Leistungsfreiheit der Versicherung
kommen", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Jeder Mitfahrer im Kraftfahrzeug hat Anspruch auf einen eigenen
Sitzplatz. Hat ein Pkw fünf Sitzplätze, dann dürfen sich auch nur
fünf Personen - egal wie alt sie sind - im Auto befinden. Niemals
darf man mehr Personen befördern, als in der Fahrzeugzulassung
vorgesehen ist und die Führerschein-Klasse erlaubt. Mit dem
B-Führerschein dürfen nur Fahrzeuge gelenkt werden, die Platz für
maximal acht Personen außer dem Lenker bieten. Wenn das Fahrzeug
überbesetzt ist, können sich bei einem Unfall die
Schmerzensgeld-Ansprüche der einzelnen Verletzten anteilig
reduzieren.

Seit dem Jahr 1999 gilt die Regelung, dass für jede mitfahrende
Person auch ein Sitzplatz zur Verfügung stehen muss. Das ÖAMTC-Motto
"Sicherheit braucht Platz" wird bei der Insassenbelegung um so
wichtiger, weil nur pro Sitzplatz ein Gurt vorgesehen ist.

Bei Überladung, besonders bei kleineren Fahrzeugen, verändert sich
die Fahrdynamik. "Das Einlenkverhalten wird träger, die Gefahr dass
sich das Fahrzeug aufschaukelt und im Endeffekt irgendwann
schleudert, steigt", erklärt Gerhard Blümel, Leiter des
ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrums Teesdorf. Bei beladenen Fahrzeugen sind
vorrausschauendes Fahren und das Einhalten größtmöglicher Abstände
oberstes Gebot. Durch den veränderten Schwerpunkt müssen ruckartige
Lenkbewegungen vermieden werden, sonst riskiert man ein Ausbrechen
des Fahrzeuges.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger

OTS0008    2004-08-01/09:28

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