• 29.07.2004, 11:05:11
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ARBÖ: Wortklaubereien rund um LKW-Fahrverbote dienen niemandem

Der von der WKÖ beanstandete Begriff ist international verankert

Wien (OTS) -
LKW-Fahrverbote auf Bundesstraßen sind zweckmäßige Maßnahmen, um "
Mautflüchtlingen" entgegen zu wirken und im Interesse der
Verkehrssicherheit, Anrainer und Umwelt zu begrüßen, stellt der ARBÖ
fest. "Juristische Wortklaubereien rund LKW-Fahrverbote auf den
Ausweichrouten sind kontraproduktiv zum gewünschten Anrainerschutz",
stellt ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar zu der von der
Wirtschaftskammer losgetretenen Debatte über die rechtliche
Haltbarkeit diese von manchen Ländern erlassenen Verbote fest.

Nach einem ORF-TV-Bericht in der gestrigen Zib 2 sind nach Ansicht
des Fachverbandes für das Güterbeförderungsgewerbe der
Wirtschaftskammer die insgesamt 22 Landesverordnungen, die ein
sektorales Fahrverbot für LKW auf den Maut-Ausweichrouten vorsehen,
legistisch fehlerhaft. Stein des Anstoßes ist die Verwendung des
Oberbegriffes "Lastkraftfahrzeuge". Diese Begriff ist im
Kraftfahrgesetz (KFG) als Legaldefinition nicht existiert. Diesen
Umstand nehmen die Juristen der Wirtschaftskammer zum Anlaß, gleich
die formale Gültigkeit dieser Verordnungen in Zweifel zu ziehen.

Tatsächlich kommt der Begriff "Lastkraftfahrzeug" in den
Begriffsbestimmungen des § 2 Kraftfahrgesetz (KFG) nicht vor. Dort
sind andere Begriffe wie "Lastkraftwagen" (Ziffer 8),
"Sattelkraftfahrzeug" (Ziffer 10) und "Sattelzugfahrzeug" (Ziffer 11)
definiert. Den von den Kammer-Experten beanstandeten Terminus
"Lastkraftfahrzeug" kommt sehr wohl aber in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die das Verhalten aller
Verkehrsteilnehmer auf Straßen mit offentlichem Verkehr regelt. Und
zwar im Paragraph 42 StVO der das Wochenend- und Nachtfahrverbot für
den Schwerverkehr regelt und dabei als Titel "Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge" verwendet. Ebenso sind unter den
Vorschriftszeichen des § 52 StVO in Z 7a das "Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge" und in Z 7b das "Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger" normiert.

Zudem ist der Begriff "Lastkraftfahrzeug" auch international
verankert. Er wurde aufgrund des "Wiener Übereinkommen über den
Straßenverkehr" (BGBl. 189/1982) sowie des "Wiener Übereinkommen über
Straßenverkehrszeichen" (BGBl. 291/1982) aus dem Jahr 1982 in die
österreichische Straßenverkehrsordnung übernommen. In der
Zwischenzeit sind ca. 60 Staaten Mitglied dieser internationalen
Übereinkommen. Ziel dieser Übereinkommen ist der "Wunsch, den
internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf
den Straßen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu
erhöhen".

Der ARBÖ fordert die Überwachung des Güterverkehrs auf der Straße,
um Mautflucht vor Autobahnen und Schnellstraßen zu unterbinden.

OTS0067    2004-07-29/11:05

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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