• 27.07.2004, 12:54:49
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Martinz: Der Schutz unserer Mitmenschen muss gewahrt sein

Kampfhunde-Regelung im neuen Landespolizeigesetz verankern - Verbot für Private, Hunde als Kampfhunde auszubilden

Klagenfurt (OTS) - Die Realität zeige es leider immer wieder: Das
Kärntner Tierschutzgesetz, das Maulkorb und Anleinen für Hunde in der
Öffentlichkeit vorgibt, sei für einige Hundehalter zu wenig. Außerdem
werde das Landestierschutzgesetz im Jänner 2005 durch das
Bundestierschutzgesetz überholt. "Im Bundestierschutzgesetz ist
jedoch der Bereich Menschenschutz im Zusammenhang mit Hundehaltung
nicht vorgesehen", bedauerte heute LR Josef Martinz. Er werde daher,
wie bereits erwähnt, dafür eintreten, dass auch der Menschenschutz im
Bundestierschutzgesetz verankert werde.

"Ist dies nicht möglich, gibt es eine Kärntner Lösung. Wir können
den Schutz unserer Mitmenschen, vor allem unserer Kinder, im
Zusammenhang mit Hundehaltung im neuen Kärntner Landespolizeigesetz
verankern", setzt Martinz einen weiteren Schritt. Das neue
Landespolizeigesetz sei von Nöten, gerade weil das
Bundestierschutzgesetz keinen Menschenschutz vorsehe und damit jedoch
sicherheitspolizeiliche Regelungen, die unter die Landesgesetzgebung
fallen, festgehalten würden.

Das neue Landespolizeigesetz solle laut Martinz ein Abrichteverbot
beinhalten. "Ich sehe keinen Grund, dass Privatpersonen ihren Hund zu
einem sogenannten Kampfhund ausbilden lassen können, der Mitmenschen
und kleine Kinder anfällt", so Martinz. Es sei ohnedies ein Hohn,
wenn Experten nach den wiederholt tragischen Vorfällen behaupten,
dass die Kinder schuld daran seien, wenn sie ein Hund anfällt. "Wir
müssen unsere Kinder vor den Hunden schützen und nicht umgekehrt",
sagt Martinz. Es bedürfe außerdem keiner wissenschaftlichen
Erklärung, dass etwa ein Dobermann gefährlicher sei als ein Pudel
oder Dackel.

Weiters fordert Martinz eine Bewilligungspflicht für bestimmte
Rassen wie beispielsweise Dobermann, Pitbullterrier oder Rottweiler
im neuen Landespolizeigesetz. "Die Behörde soll künftig bewilligen,
ob jemand ein Tier einer dieser Rassen oder einen vom Amtstierarzt
als bissig beurteilten Hund halten oder führen darf. Außerdem müssen
diese Hunde dann ausnahmslos einen Beißkorb tragen", hält Martinz
fest. Nur ein Maulkorb könne Leid und Folgeschäden verhindern. Dass
Experten die Gefährlichkeit eines Rottweilers mit der eines Dackels
gleichsetzen, sei ein Schönreden, das keinem der angefallenen Kinder
in irgendeiner Weise hilfreich sei.

Als dritten Punkt möchte Martinz den Hundeführerschein im
Landespolizeigesetz verankern. Hundehalter bewilligungspflichtiger
Hunde solle verpflichtend eine Schulung im Umgang mit ihrem Hund
erhalten. "Diese Hundebesitzer sollen gefordert sein, sich mit dem
Wesen ihres Hundes auseinander zu setzen, und sollen auf ihre
Pflichten aufmerksam gemacht werden", sagt Martinz.

(Schluss)

OTS0087    2004-07-27/12:54

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