- 26.07.2004, 14:58:10
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Per Telefon und Internet: Urlaubskrankenschein ohne Gang zur OÖGKK-Dienststelle
Wien (OTS) - Mit dem Urlaubskrankenschein "E-111-neu" kann man
sich den Krankenversicherungsschutz für den gesamten EU-Raum sowie
die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sichern. Für mehrere
andere Staaten gibt es eigene Urlaubskrankenscheine. Der Gang in eine
OÖGKK-Dienststelle ist dafür nicht nötig. Die Dokumente können auch
per Telefon oder Internet angefordert oder vom Dienstgeber
ausgestellt werden.
Völlig unkompliziert funktioniert die Bestellung des
Urlaubskrankenscheines - wie übrigens auch eines normalen
Krankenscheines - über das Internet-Angebot der OÖ
Gebietskrankenkasse. Unter www.ooegkk.at klickt man sich zu den
"Online-Services" und findet dort den Punkt "Krankenscheinbestellung/
Urlaubskrankenscheinbestellung". Die jeweiligen
(Urlaubs)krankenscheine werden innerhalb weniger Tage mit der Post
zugestellt.
Die Bestellung funktioniert auch telefonisch. Unter der Nummer
(0732) 7807 - 0 werden die Bestellungen nach Nennung der
Sozialversicherungsnummern im Call-Center der OÖGKK entgegen
genommen. Auch in diesem Fall werden die Urlaubskrankenscheine binnen
weniger Tage mit der Post zugestellt.
Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, sich die
Urlaubskrankenscheine durch den Dienstgeber ausstellen zu lassen.
Dieser kann sich die nötigen Formulare von der OÖGKK-Homepage
(Leistungen / Dienstgerber / Formulare Download) herunterladen.
Seit Anfang Juli bringt das Formular "E-111-neu" als vorläufiger
Ersatz einer EU-Krankenversicherungskarte in den 25
EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein und
Norwegen direkten Zugang zu medizinischen Leistungen.
Für Reisen nach Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien,
Serbien und Montenegro sowie die Türkei gelten nach wie vor
sogenannte beiderseitige Sozialversicherungsabkommen. Es sind für
diese Länder jeweils eigene Urlaubskrankenscheine nötig.
Die OÖ Gebietskrankenkasse rät neben dem Urlaubskrankenschein zum
Abschluss einer privaten Reiseversicherung, die im Notfall auch eine
Rückholung absichern würde.
OTS0109 2004-07-26/14:58
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