• 26.07.2004, 11:50:42
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ARBÖ: Vereinheitlichung der Strafgeldhöhe vordringlich

ARBÖ kann zum geplanten "Strafgeldgipfel" praxisrelevante Inputs beitragen

Wien (OTS) - Der ARBÖ begrüßt den Vorschlag von Vizekanzler und
Verkehrsminister Hubert Gorbach, Ländervertreter und zuständige
Beamte im Herbst zu einem "Strafgeldgipfel" einzuberufen. In einem
Schreiben ersucht der ARBÖ den Verkehrsminister, dazu auch die
Autofahrerorganisationen einzuladen, um die gängige Praxis zu
dokumentieren. In einer aktuellen Erhebung hat der ARBÖ festgestellt,
dass es in Österreich große regionale Unterschiede bei der Höhe der
Strafgelder gibt.

Schon seit Jahren fordert der ARBÖ eine Vereinheitlichung der
Strafen, weil auch Strafen einer gewissen Plausibilität unterliegen
sollten und auf Dauer nicht einzusehen ist, weshalb ein
unterschiedliches Strafgefälle in den einzelnen Bundesländern gegeben
ist. Schlagend werden diese vor allem bei Anonymverfügungen (weniger
bei den sofort zu bezahlenden Organstrafmandaten) So ist etwa nicht
einzusehen, warum eine Vorrangmissachtung in Wien 70 Euro, in Tirol
aber nur 58 Euro kostet oder warum Fahren auf einer Busspur in Wien
mit 42 Euro geahndet wird und in Vorarlberg nur mit 21 Euro. Die
Praxis zeigt ein regelrechtes West-Ost-Gefälle: im Westen den Landes
wird durchwegs milder bestraft als im Osten. ARBÖ-Verkehrsjuristin
Dr. Barbara Auracher-Jäger: "Ein verschmutzes Kennzeichen ist immer
gleich unleserlich, wird aber in Wien mit 42 Euro, in Salzburg
dagegen mit 29 Euro geahndet"

Der ARBÖ tritt erstens für einheitliche Strafen in allen 9
Bundesländern ein. Anzustreben sind freiwillige Vereinbarungen der
Länder, da die Bestimmung der konkreten Strafhöhe Ländersache ist und
der Bund gemäß Artikel 11 der Bundesverfassung nur Strafrahmen
vorgeben kann.

Zweitens erscheint es dem ARBÖ wichtig, dass die Verfolgbarkeit von
Verwaltungsdelikten über die Grenze hinaus gegeben ist. Dies
insbesondere im Bereich der EU-Staaten in Form eines Abkommens oder
einer Richtlinie aus Brüssel. Gerade in einem Transit- und
Urlauberland wie Österreich kann eine internationale Strafverfolgung
ein Mehr an Sicherheit bringen. Derzeit gibt es nur mit Deutschland
ein entsprechendes Abkommen auf Gegenseitigkeit.

Der ARBÖ hat immer wieder darauf hingewiesen, dass - noch bevor es zu
neuen gesetzlichen Vorschriften oder Systemen kommt - eine
Überprüfung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen
müsse, insbesondere ihre Anwendung und vor allem ihre
Vereinheitlichung in der Gestaltung und Anwendung. Dazu gehören auch
die Strafkataloge, in weiterer Folge die einheitliche Anwendung
dieser Strafkataloge bzw. der vorgegebenen Strafrahmen.

OTS0068    2004-07-26/11:50

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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