- 26.07.2004, 11:46:25
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Neugebauer: 45 Beitragsjahre müssen genug sein!
Weitere offene Punkte Anrechungen für Akademiker, Regelungen bei Landes- und Gemeindebediensteten und Verfassungskonformität
Wien (OTS) - Wenn die Parameter für eine Harmonisierung der
Pensionssysteme Pensionsantritt mit 65 Jahren - 45 Beitragsjahre - 80
Prozent des Durchrechnungseinkommen hießen, "dann ist es doch wohl
logisch, dass 45 Beitragsjahre ausreichen müssen, weil man dann zum
System im Umlageverfahren genug beigetragen hat", erklärte
ÖAAB-Bundesobmann Abg.z.NR Fritz Neugebauer heute, Montag, bei einer
Pressekonferenz in Wien. Dies sei ein wesentlicher Punkt für den ÖAAB
in den weiteren Verhandlungen zur Harmonisierung. ****
Wenn das und eine adäquate Schwerarbeiterregelung außer Streit
gestellt seien, gebe es noch eine Reihe von offenen Fragen zu klären,
so der ÖAAB-Bundesobmann. Etwa nannte er die Frage, ob bestimmte
Gruppen wie etwa Akademikerinnen und Akademiker überhaupt 45
Beitragsjahre erreichen könnten. "Es ist zu wenig, zu sagen, ‚die
werden ohnehin einmal genug verdienen und können sich die Zeiten
nachkaufen’", so Neugebauer. Hier gelte es, ganz klare Regelungen
über Nachkauf bzw. Anrechnungen auszuarbeiten.
Weiters müsse man sich der Tatsache bewusst sein, dass es neben
den Bundesbediensteten auch noch eine Reihe von Landesbediensteten
mit eigenen Regelungen und eine Vielzahl von Regelungen bei
Gemeindebediensteten gebe. "Auch hier muss man etwas unternehmen - es
kann nicht sein, dass man sich dieser Frage, auch wenn sie schwierig
ist, nicht stellt!", so Neugebauer.
Es gebe gute Beispiele, wie etwa in den Ländern Vorarlberg,
Oberösterreich oder Steiermark, die bereits eine Harmonisierung
vorgenommen hätten. Dabei habe man auch eine neue
Lebensverdienstkurve mit Anhebung der Einstiegsgehälter geschaffen,
was auch eine Forderung der Jungen ÖVP sei. "Die Politik muss die
Kraft aufbringen, anhand der Beispiele, die bisher schon gesetzt
wurden, auch diese Frage zu klären."
Über all dem müsse eines klar sein: "All das, was jetzt auf dem
Tisch liegt und noch verhandelt wird, muss natürlich auch
verfassungsrechtlich haltbar sein", erklärte Neugebauer. Da es in der
letzten Zeit dahingehend kritische Stimmen gegeben habe, müsse man
Vorkehrungen treffen und Verfassungsexperten ausreichend mit dieser
Materie befassen. "An der Baustelle Harmonisierung wird gut
gearbeitet, aber es gibt noch viel zu tun", schloss der
ÖAAB-Bundesobmann.
(Schluss)
OTS0066 2004-07-26/11:46
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