- 26.07.2004, 09:15:48
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AK: Ausreichender Versicherungsschutz auch für die "Kleinen" wichtig
Prüfen, ob Kind schon durch bestehende Versicherungen geschützt ist - Empfehlenswert sind Unfall- und Haftpflichtversicherung
Wien (OTS) - Eltern sollten für einen Versicherungsschutz für ihre
Kinder sorgen, raten die AK Konsumentenschützer. Viele Versicherungen
bieten eigene Produkte für Kinder an, gerade zum Schulanfang. Zuerst
sollte geprüft werden, ob das Kind nicht bereits durch bestehende
Verträge mitversichert ist. Ratsam sind jedenfalls eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung, überlegenswert eine private
Krankenversicherung. AK Tipp: Prüfen Sie, was ihr Kind braucht, und
vergleichen Sie die Preise.
In der Freizeit haben Kinder keinen Versicherungsschutz. Erst mit
Schuleintritt unterliegen sie der gesetzlichen Unfallversicherung,
und zwar für die Dauer des Schulbesuches und des Schulweges, sagen
die AK Konsumentenschützer. Passiert in der Freizeit ein Unfall, sind
zwar die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung gedeckt,
nicht aber die Folgeschäden. Leider tragen sich die meisten Unfälle
in der Freizeit zu, daher ist eine private Unfallversicherung
sinnvoll, raten die AK Konsumentenschützer.
Sinnvoll ist überdies eine private Haftpflichtversicherung. Sie
deckt Schäden, die durch Schadenersatzansprüche von Dritten geltend
gemacht werden oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.
Die Haushaltsversicherung enthält eine Haftpflichtversicherung, die
das Kind bis zum 25. Lebensjahr miteinschließt, wenn es im gleichen
Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen hat. Sie kann auch extra
abgeschlossen werden.
Lebensversicherungen für Jugendliche heißen meist
Lebensversicherungen für Junioren, Kindervorsorgeversicherungen,
Aussteuerversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder
Heiratsversicherungen. Die Versicherungsleistung wird erbracht, wenn
das bestimmte Ereignis eintritt. Auf Grund der langen Kapitalbindung
durch die Verträge oder den schwierigen vorzeitigen Ausstieg sind sie
extrem unflexibel, kritisiert die AK.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Prüfen Sie, ob nicht bereits ein Schutz durch eine bestehende
Versicherung existiert.
+ Achten Sie, dass bei einer Unfallversicherung für alle
Familienmitglieder ein gesamter und nicht gestaffelter
Versicherungsschutz besteht. Jedenfalls sollten Sie auf einen
Anspruch mit hoher einmaliger Leistung oder hohen Rentenzahlungen
achten.
+ Checken Sie die Höhe der Versicherungssummen wegen der
Schadensabdeckung, und achten Sie auf die Höhe des Selbstbehaltes.
+ Schauen Sie nach, ab wann der Versicherungsschutz besteht.
+ Vergleichen Sie die Angebote, und wählen Sie dann das geeignete
Paket.
+ Eine private Krankenversicherung bietet zB. die Möglichkeit
gemeinsam mit dem Kind den Spitalsaufenthalt zu verbringen, ein
Einzelzimmer zu haben oder ähnliches.
+ Bevor Sie für das Kind oder Enkerl eine Lebensversicherung
abschließen, prüfen Sie, ob nicht andere Veranlagungsformen besser
und flexibler sind.
SERVICE: Mehr Infos unter www.konsumentenschutz.at.
OTS0018 2004-07-26/09:15
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