• 22.07.2004, 17:48:52
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DER STANDARD-Kommentar "Verpatzte Schlankheitskur" von Michael Möseneder

Ausgabe vom 23.7.2004

Wien (OTS) - Ein Instrument zur "Abschlankung" des öffentlichen
Dienstes hätte er sein sollen, der nun als verfassungswidrig
aufgehobene Paragraf 15a des Beamtendienstrechtsgesetzes, der die
Zwangspensionierung von Staatsdienern erleichtert hat. So
argumentierten zumindest die Vertreter der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof, um die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2001 zu
verteidigen. Ein Mittel zur parteipolitisch motivierten
Postenbesetzung, besonders im Innenministerium, sei die Regelung
gewesen, sieht sich dagegen die Opposition vom Spruch der Richter
bestätigt.

Ein Verdacht, der nicht ganz von der Hand zu weisen ist, denn
schließlich sind laut Bundeskanzleramt nur 40 gegen ihren Willen in
den Ruhestand geschickte Beamte von der Entscheidung betroffen. 3000
bis 4000 andere gehen und gingen freiwillig jährlich in
(Früh-)Pension. Die Gesetzesänderung für die 40 Menschen sei dennoch
notwendig gewesen, schließlich hätte man vorher nicht wissen können,
wie viele sich gegen die Rente sträuben, betont man nun im
Kanzlerbüro.

Mit der jüngsten Entscheidung setzt sich die Negativserie der
Regierung jedenfalls fort. Von den großen Reformen der vergangenen
vier Jahre haben die Richter nur das ORF-Gesetz und die
ÖBB-Pensionsreform nicht beanstandet. Andere umstrittene Vorhaben wie
die Reform des Hauptverbandes, die Ambulanzgebühr oder die Uni-Reform
wurden zumindest in Teilen als verfassungswidrig aufgehoben.
Vorhaben, bei denen Rechtsexperten unterschiedlicher Position schon
während der Vorbereitung vor Schwierigkeiten gewarnt haben. Ein wenig
mehr Zeit sollte sich der Gesetzgeber daher dringend nehmen. Denn ob
die Verwaltung "abgeschlankt" werden kann, wenn Gesetze zweimal
geschrieben werden müssen, darf bezweifelt werden.

OTS0209    2004-07-22/17:48

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