• 22.07.2004, 10:44:23
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Kössl: Maier soll haltlose Unterstellungen umgehend zurücknehmen

Selbstverständlich keine "Spionagesoftware" zur Bespitzelung von Mitarbeitern im Innenministerium

Wien, 22. Juli 2004 (ÖVP-PK) "Selbstverständlich wird im
Innenministerium keine Spionagesoftware zur Bespitzelung von
Mitarbeitern verwendet. Ich fordere SPÖ-Konsumentschutzsprecher
Johann Maier auf, seine diesbezüglichen haltlosen Unterstellungen
umgehend zurückzunehmen. Es ist einfach nicht tragbar, wenn ein
Abgeordneter zum Nationalrat unseren Beamtinnen und Beamten der
Exekutive wider besseren Wissens Spitzelmethoden unterstellt, wie
sie früher vielleicht im realen Sozialismus üblich gewesen sein
mögen", sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Sicherheitssprecher Abg.z.NR
Günter Kössl zu den von SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier
im "Profil" aufgeworfenen Vorwürfen.

Johann Maier wisse natürlich genau, dass es im Innenministerium
keine so genannte Spionagesoftware gebe. "Wenn er trotzdem das
Gegenteil in den Raum stellt, weil er sich davon offenbar
parteipolitische Vorteile erhofft, so ist das einfach
verantwortungslos." Maier sei aber ohnehin schon bekannt dafür,
"dass er immer wieder abenteuerliche Dinge behauptet, die dann wie
Luftballone zerplatzen", so Kössl, der etwa an Unterstellungen im
Zusammenhang mit dem Salzburger Wahlkampf erinnerte, "die auch
völlig aus der Luft gegriffen waren."

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums
hätten selbstverständlich "genau das gleiche Recht auf
Datenschutz", wie alle anderen Staatsbürger. "Dieses Recht wird
daher auch im Bereich des Ministeriums sorgfältig beachtet",
betonte der ÖVP-Sicherheitssprecher.

Das gelte natürlich ebenso, wenn ein Verdacht auf eine
strafbare Handlung bei einem Mitarbeiter des Ministeriums bestehe.
"Auch dann werden die rechtsstaatlich möglichen Ermittlungsmethoden
wie etwa eine Telefonüberwachung nachweislich nur aufgrund eines
richterlichen Beschlusses angewandt", so Kössl, der abschließend
klarstellte, "das eine so genannte Spionagesoftware nicht zu diesen
in unserem Rechtstaat vorgesehenen Instrumenten zählt".

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

OTS0071    2004-07-22/10:44

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