- 19.07.2004, 18:51:18
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EU-Kommission kündigt rechtliche Schritte gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien an
Wien (OTS) - Heute, 19. 7. 2004, hat die EU-Kommission in einer
Pressemitteilung (IP/04/947) rechtliche Schritte gegen sechs
Mitgliedsstaaten wegen mangelnder bzw. nicht erfolgter Umsetzung der
beiden EU-Richtlinien 43 und 78 aus dem Jahre 2000 zur Bekämpfung von
Diskriminierungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit bzw. einer
Behinderung, des Alters, der Religion und der sexuellen Orientierung
angekündigt (siehe:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2004/jul/infringemen
t_de.html.)
"Einer der Mitgliedsstaaten, gegen die die EU-Kommission beim
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage einbringen will, ist
Österreich", erklärt Dieter Schindlauer, Präsident von ZARA
(Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) sowie des "Klagsverbands zur
Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern", der vor kurzem
von einigen österreichischen NGOs, die sich im Kampf gegen
Diskriminierung engagieren, gegründet worden ist. "Seit Jahren haben
NGOs die Bundesregierung und den Nationalrat auf die im Vorjahr
abgelaufenen Fristen aufmerksam gemacht und auf eine rasche Umsetzung
gedrängt. Umso ärgerlicher ist es jetzt, dass die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten musste."
"Erst am 26. Mai 2004 hat der Nationalrat endlich das neue
Gleichbehandlungsgesetz und die Novelle zum
Bundesgleichbehandlungsgesetz beschlossen - sie traten am 1. Juli in
Kraft -, aber offenbar hat die Regierung der EU-Kommission noch keine
entsprechende Meldung darüber übermittelt. Der zweite Kritikpunkt der
EU-Kommission betrifft den Umstand, dass auch die meisten
Bundesländer die Richtlinien für ihren Bereich durch entsprechende
Landesgesetze noch nicht umgesetzt haben", erklärt Martin Ladstätter,
Schriftführer des Klagsverbands. "Erst die Landtage von Wien und der
Steiermark haben am 30. Juni bzw. am 6. Juli
Landesantidiskriminierungsgesetze beschlossen."
"Wir rufen daher jetzt alle anderen Bundesländer dringend auf, ihre
entsprechenden Landesgesetze schnellstmöglich zu verabschieden",
ergänzt Kurt Krickler, Kassier des Klagsverbands und Generalsekretär
der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Österreich hat jetzt zwei
Monate Zeit, der EU-Kommission eine erklärende Stellungnahme zu
übergeben. Die EU-Kommission wird übrigens in der Folge die
beschlossenen Bundes- und Landesgesetze auch inhaltlich überprüfen,
ob damit die Richtlinien vollständig und korrekt in österreichisches
Recht umgesetzt worden sind. Diese Frage birgt weiteren
Konfliktstoff, da unserer Meinung nach die EU-Richtlinien in einigen
Punkten nicht korrekt und vollständig umgesetzt worden sind.
Besonders problematisch ist jedoch, daß Österreich für den
Diskriminierungsgrund Behinderung immer noch überhaupt keine
gesetzlichen Bestimmungen erlassen hat und auch um keine
Fristverlängerung, wie sie in der Richtlinie vorgesehen ist,
angesucht hat."
OTS0157 2004-07-19/18:51
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