• 15.07.2004, 12:32:43
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  • OTS0149 OTW0149

Harmonisierungsfarce der Regierung

Unterlage zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Erich Haider und Mag. Gertraud Knoll

Wien (OTS) - Unterlage zur Pressekonferenz mit
Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider (Initiator des
Pensionsvolksbegehrens) und Mag. Gertraud Knoll (Koordinatorin des
Pensionsvolksbegehrens)

Zum Thema "Harmonisierungsfarce der Regierung"

Verschlechterung statt mehr Harmonie

Donnerstag, 15. Juli 2004, SPÖ-Bundesparteizentrale Löwelstraße

Aus der Sicht der Proponenten und der über 627.000 UnterzeichnerInnen
sowie der vielen Sympatisanten der Anliegen des
Pensionsvolksbegehrens ist der nun vorliegende
Harmonisierungsvorschlag der Schwarz-Blauen Bundesregierung
entschieden abzulehnen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

Durchschnittspension droht an die Armutsgrenze zu rutschen

Die derzeitige Durchschnittspension im ASVG liegt bei 781,- Euro
brutto im Monat. Die nun drohenden weiteren Kürzungen lassen die
durchschnittliche Pensionshöhe an die Armutsgrenze rutschen und
bedeuten die reelle Gefahr der Altersarmut.

Ungleiche Beiträge statt Harmonisierung

Nach den Plänen der Bundesregierung kann in der Frage der künftigen
Beiträge der Versicherten zum Pensionssystem keine Rede sein. Wo
bleibt bei den Beiträgen die Harmonisierung:

ASVG-Versicherte zahlen 22,8 % der Bemessungsgrundlage

Beamte zahlen 12,55 % Pensionsbeitrag

BSVG-Versicherte (Landwirte) zahlen 15 %

GSVG-Verischerte (Gewerbetreibende) zahlen 17,5 %

Bei Landwirten und Gewerbetreibenden bringt die Bundesregierung den
Rest auf 22,8 % aus dem Budget auf.
Schon bisher waren die Bundesbeiträge in den einzelnen Systemen
völlig unterschiedlich. Der Staat leistete bisher einen Bundesbeitrag
in der Höhe von

15,7 % des Aufwandes für ASVG-Pensionisten

53 % für GSVG-Pensionisten (Gewerbetreibende)

85 % für BSVG-Pensionisten (Landwirte) und

42 % für Beamte.

GSVG- und BSVG-Pensionisten haben noch dazu im Gegensatz zu
ASVG-Pensionisten im Zuge der Harmonisierung mit keinen weiteren
Verlusten zu rechnen.
Damit ist deutlich dokumentiert, dass der im Pensionsvolksbegehren
geforderte Grundsatz "gleicher Beitrag = gleiche Leistung", der auch
von der Regierung als Ziel genannt wurde, nicht erfüllt wird.
Denn ein Beitrags-Euro eines Landwirts oder Gewerbetreibenden ist
damit rund 30 % mehr Wert als eines unselbständig Erwerbstätigen.

Frauen erneut Verlierer

Die bereits jetzt deutlich niedrigeren Frauenpensionen kommen im Zuge
der Harmonisierungspläne weiter unter Druck.
Laut Rechnungshof und Statistik Austria liegt die derzeitige
Frauenpension bei rund 700,- Euro netto monatlich. Bei Umsetzung der
Harmonisierungspläne fallen viele Frauenpensionen durch die Erhöhung
der Durchrechnung auf 40 Jahre auf die derzeitige Mindestpension von
624,78 Euro netto und im Falle von verheirateten Frauen sogar
darunter (ASVG-Ausgleichszulagenrichtsätze 2004: 624,78 Nettopension
für Alleinstehende, 970,85 für Ehepaare).
Besonders krass wirkt sich die Harmonisierung auf jene Frauen aus,
die sich über die gesetzlich anerkannten Zeiten hinaus der
Kindererziehung und der Familie gewidmet haben. Sie verlieren durch
den 40-jährigen Durchrechnungszeitraum besonders.
Gleiches gilt für Frauen mit längeren Versicherungszeiten als
Teilzeitbeschäftigte.

Verkäuferin derzeit Euro 1.000,00 netto

2 Kinder, 8 Jahre Kindererziehungszeiten, die Hälfte der Karriere
Teilzeit

Bemessungsgrundlage alt Euro 900,00

Verlust aus Pensionsreform 2003    =   -   10 %
Verlust durch Regierungsmaßnahmen
Kürzung durch Lebensdurchrechnung mindestens   =   -    28 %
mindestens   =   -   38 %
   =   -   Euro 342,00
Erhöhung der Bemessungsgrundlage für
8 Jahre Kindererziehungszeiten a` Euro 12,17   =   +   Euro 97,36
Pensionsverlust    =   -   Euro 244,64

Mindestens 20 % Minus bei Pensionen für SchwerarbeiterInnen

Durch die von der Bundesregierung vorgestellte und unzumutbare
Schwerarbeiterregelung drohen dieser Personengruppe neue
Grausamkeiten. Denn ausgehend vom Regelpensionsalter 65 - das
nachweislich zB viele der VOEST-Schichtarbeiter nicht einmal
erreichen - werden den SchwerarbeiterInnen jährlich 3 % für jedes
Jahr früheren Pensionsantritts abgezogen. Im Endeffekt droht dieser
Berufsgruppe also auch mit 45 Versicherungsjahren ein Leben lang ein
Abschlag im Ausmaß von 20 %, der sich in den kommenden Jahren auf 25
% und mehr erhöhen wird.

Schwerarbeiter Karl F., Hochofenarbeiter VOEST, 54 J.

verdient Euro 2.400 brutto

geb. 1950 fi Pensionsalter 65 = Pensionsantritt 2015

ergibt 45 Beitragsjahre x 1,78 = 80,1 % der Bemessungsgrundlage
(5 Jahre elterliche Landwirtschaft angenommen, wie häufig)

Pensionsantritt mit 60 (2010)

Abschlag 5 x 3 = 15,0 %

gedeckelte Kürzung aus Pensionsreform 2003
(Durchrechnung 22 Jahre)
2010 = 6,5 %

- 21,5 %

bei Bemessungsgrundlage(BG) Euro 1920,- beträgt der Verlust
mindestens Euro 412,80 monatlich

Dazu kommt noch ein Verlust aus "Harmonisierung" (ab 1.1.2005)

2005-2010 Verlängerung des Bemessungszeitraumes (BZ) um weitere 5
Jahre (= 27 Jahre)

(Pensionskonto ohne Deckelung!)      minus 5 bis minus 10 %

oder Lebensdurchrechnung (45 Jahre) minus 18 % bis minus 36 %
(allerdings abgemindert durch Parallelrechnung)

Asphaltierer Leopold S., 40 Jahre

Geb. 1964 fi Pensionsalter 65 = 2029

verdient Euro 1600,- brutto

Schwerarbeitereigenschaft ist fraglich!!

Nimmt man diese an, ist Pensionsantritt mit 60 möglich= 2024

Abschlag 5 x 3 %=                     minus 15 %

Gedeckelte Kürzung aus Pensionsreform minus 10 %

minus 25 %

bei Bemessungsgrundlage (BG) Euro 1280,- beträgt der Verlust
mindestens Euro 320,- monatlich, lebenslang

sonst ev. mit 62 Jahren (Pensionskorridor)

Abschlag 3x 4,2 % = minus 12,6 %

Gedeckelte Kürzung = minus 10,0 %

= minus 22,6 %

______________________________________________________________

Dazu kommt noch der Verlust durch "Harmonisierung" (ab 1.1.2005)

Verlängerung des Bemessungszeitraumes um 4 Jahre (?)

(Pensionskonto ohne Deckelung!)    minus 4 % bis minus 8 %

oder

Lebensdurchrechnung (= plus 9 Jahre) minus 9 % bis minus 18 %

Verschlechtert durch Einbeziehung der Arbeitslosen-Zeiten
(abgemindert durch Parallelrechnung)

Harmonisierung erfasst auch Öffentlichen Dienst völlig
unterschiedlich

Die ASVG-Versicherten werden weiterhin gegenüber dem Öffentlichen
Dienst völlig ungleich behandelt. So gibt es für Bundesbeamte bis
2014 kaum Kürzungen und darüber hinaus sind die Verluste mit maximal
7 % gedeckelt.

Beamte auf Landes- und Gemeindeebene werden von der Harmonisierung
nicht erfasst.

PensionistInnen verlieren gerechte Wertsicherung und Anteil an
Wohlstandsvermehrung

Die künftige Koppelung der jährlichen Pensionserhöhungen an den
Verbraucherpreisindex schließt die PensionistInnen vom allgemeinen
Wohlstandszuwachs aus. Denn der Verbraucherpreisindex ist keine
gerechte Meßgröße einer Wohlstandsgesellschaft, die eine gerechte
Verteilung der Wohlstandvermehrung anstrebt.

Außerdem steigt der Preisindex für die Waren des täglichen Gebrauchs
wesentlich rasanter als der Verbraucherpreisindex. Das bringt die
Bezieher kleiner Pensionen zusätzlich stark unter Druck. Die
Kaufkraft der Pensionen schwindet dadurch jedenfalls massiv.

Harmonisierung verfehlt Ziele des Volksbegehrens klar

Dieser Harmonisierungsvorschlag der schwarz-blauen Bundesregierung
ist ungerecht und unmenschlich und aus der Sicht des Volksbegehrens
abzulehnen.

Es gibt

weder gerechte Pensionen für alle durch eine langfristige
Harmonisierung der Systeme,

noch eine langfristige Absicherung der Finanzierung durch eine
Verbreiterung der Beitragsgrundlage, der Erhöhung der Erwerbsquote
und aktive Arbeitsmarktpolitik,

oder die Sicherung des Lebenstandards im Alter,

um nur einige Ziele zu nennen.

Die Initiatoren des Pensionsvolksbegehrens fordern daher ein
Fallenlassen dieser Harmonisierungsfarce der Regierung. Statt dessen
muss es ernsthafte Verhandlungen über eine Rücknahme der ungerechten
Pensionsreform 2003, eine klare Definition der Schwerarbeit und einen
neuen, gerechten Harmonisierungsvorschlag, der sich am ÖGB -
Pensionsmodell tatsächlich orientiert, geben.

Die Initiatoren des Volksbegehren nehmen im Herbst an den Beratungen
des Sozialausschusses des Parlaments zum Volksbegehren teil. Dort
werden wir die Anliegen des Begehrens deutlich machen und die
Abgeordneten der Regierungsparteien für eine Abänderung dieser
neuerlich ungerechten und unsozialen Regierungspläne zu gewinnen
versuchen.

Daneben wird es im Herbst weitere Maßnahmen zur Erhöhung des
öffentlichen Drucks auf die Bundesregierung geben.

OTS0149    2004-07-15/12:32

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS4

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