• 14.07.2004, 09:36:31
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ÖAMTC: So kommt man nach einem Unfall im Ausland zu seinem Geld

Unterschiedliche Gesetzeslage und sprachliche Barrieren ziehen Verfahren in die Länge

Wien (ÖAMTC-Presse) - "Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist der
Ärger oft programmiert. Es kann sehr kompliziert und langwierig sein
bis man zu seinem Recht und damit zu seinem Geld kommt", weiß
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Unklare Rechtslagen, sprachliche
Barrieren und unterschiedliche Schadenersatzregelungen im jeweiligen
Urlaubsland ziehen Verfahren häufig für Jahre in die Länge. Den
Clubjuristen ist beispielsweise ein Fall bekannt, in dem ein
Österreicher nach einem Verkehrsunfall in Kroatien seit dem Jahr 1978
um sein Recht kämpft, weil die Gerichte hoffnungslos überlastet sind.

Das finanzielle Risiko eines Unfalls im Ausland lässt sich am
einfachsten mit einer Vollkasko-Versicherung minimieren. "Zahlt die
Versicherung des Unfallgegners im Ausland - aus welchen Gründen immer
- nicht gleich, springt die eigene Vollkasko-Versicherung ein. Ist
das Fahrzeug nicht vollkasko-versichert, zahlt sich bei Fahrten ins
Ausland eine Reise-Vollkasko aus", sagt Haupfleisch. Der Club bietet
für seine Mitglieder eine ÖAMTC-Reise-Vollkasko mit einer flexibeln
Geltungsdauer von 10, 17, 24 oder 31 Tagen an. Die Prämie ist
preisgünstig, erfolgt doch die Berechnung nach dem Zeitwert des
versicherten Autos.

EU-Richtlinie erleichtert Schadenregulierung nach Unfall im
Ausland

Seit 2003 ist eine Kfz-Haftplicht-Richtlinie der EU in Kraft, die
vom ÖAMTC und seinen europäischen Partnerclubs lange eingefordert
wurde. "Vor der Haftpflicht-Richtlinie musste der Geschädigte
versuchen, im Ausland zu seinem Recht zu kommen. Nun kann nach der
Rückkehr vom Urlaub der Unfallschaden in Österreich abgewickelt
werden", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Haupfleisch. Die Abwicklung erfolgt
durch Schadenregulierungs-Beauftrage, die von den ausländischen
Versicherungsunternehmen bestellt sind. In der Praxis funktioniert
das so: Wer beispielsweise in Italien einen Unfall hatte, kann sich
direkt an den Schadenregulierungs-Beauftragten der italienischen
Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich wenden. Unter der
Telefonnummer (01) 71156-0 oder unter http://www.vvo.at erhält man
Auskunft. Die Schadenabwicklung selbst erfolgt jedoch nach den
Gesetzen des Unfall-Landes. "Das kann aufgrund anderer Gesetze im
jeweiligen Urlaubsland niedrigere Schadenersatz-Leistungen oder eine
andere Haftungsverteilung zur Folge haben", weiß Haupfleisch.

Reagiert der Schadenregulierungs-Beauftragte nicht innerhalb von
drei Monaten mit einer begründeten Stellungnahme, also mit einem
Entschädigungsangebot oder mit einer Ablehnung, kann sich der
Geschädigte an die Entschädigungsstelle des Österreichischen
Versicherungsverbandes wenden. Sie muss an Stelle der säumigen
ausländischen Versicherung den Fall bearbeiten.

Bei Verkehrsunfällen außerhalb der EU müssen nach wie vor
Ansprüche direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung
eingereicht werden. Der Aufwand ist wegen der anderen Amtssprache und
der oft problematischen Gesetzeslage, vor allem aber wegen oft sehr
schleppender Liquidierungspraxis ausländischer Versicherungen,
erheblich. Häufig ist sogar ein ausländischer Rechtsanwalt notwendig.
"Unfallgeschädigte sollten sich von Anfang an professionell beraten
lassen, um nicht jahrelang auf Schadenersatz warten zu müssen.
"ÖAMTC-Mitglieder, die einen Unfall im Ausland mit ihrem Auto hatten,
können kostenlose Beratung und Hilfe bei den Juristen des Clubs in
Anspruch nehmen", empfiehlt Haupfleisch. Beim juristischen
24-Stunden-Notfallservice des Clubs unter der Telefonnummer (01) 25
120 00 kann schon von der Unfallstelle aus kompetenter juristischer
Rat eingeholt werden. Versäumnisse bei der Unfallaufnahme können im
Nachhinein kaum "repariert" werden.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger

OTS0034    2004-07-14/09:36

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