• 09.07.2004, 09:03:53
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  • OTS0025 OTW0025

Bauernkrankenversicherung: PRÄKO unterstützt Finanzierungskonzept

Schwarzböck: Notwendige Maßnahmen sichern Finanzierung und damit Leistungen

Wien (AIZ) - "Die finanzielle Sicherung der bäuerlichen
Krankenversicherung ist uns ein fundamentales Anliegen. Mit der
Beschlussfassung der notwendigen Maßnahmen im Rahmen des
Sozialrechtsänderungsgesetzes 2004 sind die Leistungen der
Bauernkrankenversicherung auch künftig gesichert", erklärt der
Vorsitzende der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern,
Rudolf Schwarzböck, zum Finanzierungskonzept für die bäuerliche
Krankenversicherung, das heute im Nationalrat beschlossen wird.

Wie berichtet, hat die Aufhebung des Ausgleichsfonds der
Krankenversicherungsträger durch den Verfassungsgerichtshof die
bäuerliche Krankenversicherung in eine schwierige Situation gebracht,
weil damit der notwendige Strukturausgleich der
Krankenversicherungsträger aufgehoben wurde. Zudem ergibt sich auch
aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes die Notwendigkeit, die
unterschiedlichen Systeme der Krankenversicherungsträger,
insbesondere die Beitragssysteme, anzupassen.

Angleichung des Beitragssatzes der bäuerlichen Krankenversicherung

Nach intensiven Beratungen gibt es jetzt ein Maßnahmenpaket, zu
dem die Angleichung des Beitragssatzes der bäuerlichen
Krankenversicherung an jenen der Dienstnehmer (7,4%), die Absenkung
der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für
Optionsbetriebe, deren Beitragssatz ja auf Grund der steuerlichen
Einkünfte berechnet wird sowie die Bereitstellung von Bundesmitteln
aus der zweckgebundenen Tabaksteuer gehören.

"Durch den Bundesbeitrag wird der wichtige Strukturausgleich in
der Krankenversicherung anerkannt und ein Akt der Solidarität mit den
Bauern gesetzt. Es ist wohl verständlich, dass darüber hinaus auch
entsprechende Eigenleistungen der Versicherten über die Anhebung des
Beitragssatzes zu leisten sind. Dafür wird die
Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung bei
Optionsbetrieben herabgesetzt, um eine Angleichung an die
gewerbliche Krankenversicherung zu erreichen", erläutert Schwarzböck.

Bestand der bäuerlichen Krankenversicherung gesichert

Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel werde nicht nur der
laufende Aufwand der Bauernkrankenversicherung gedeckt, sondern es
könne damit auch die bestehende Schuldenlast mittelfristig
zurückgezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen werde der Bestand der
bäuerlichen Krankenversicherung gesichert und die Leistungsfähigkeit
im Interesse der Versicherten erhalten, unterstrich der
PRÄKO-Vorsitzende.

"Weil die Beitragsangleichung notwendig und sachlich richtig ist,
hat sich die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
entschlossen, im Interesse der Sicherung der
Krankenversicherungsleistungen und damit der Versicherten, dem
Maßnahmenpaket zuzustimmen", betont Schwarzböck.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst

Tel: 01/533-18-43,   mailto:pressedienst@aiz.info
   http://www.aiz.info
   FAX: (01) 535-04-38
OTS0025    2004-07-09/09:03

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