- 07.07.2004, 14:24:31
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Steier: "Sozialdemokratie für umfassendes Maßnahmenpaket für mehr Kindersicherheit im Verkehr
Wien (SK) "Ein Thema, dem aufgrund aktueller Ereignisse
besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte, ist die Sicherheit von
Kindern im Straßenverkehr", unterstrich SPÖ-Abgeordneter Gerhard
Steier am Mittwoch im Nationalrat. Steier fragte sich, ob die seitens
der Politik gesetzten Vorkehrungen tatsächlich ausreichend seien, und
was hier schief laufe. Die Maßnahmen würden noch immer nicht
ausreichen, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Kinder, zu
schützen, bedauerte Steier. "Aus sozialdemokratischer Sicht wäre
daher ein umfassendes, eigenes Maßnahmenpaket für mehr
Kindersicherheit im Verkehr unabdingbar erforderlich", betonte der
SPÖ-Abgeordnete. SPÖ-Verkehrssprecher Kurt Eder stellte klar, dass
die SPÖ selbstverständlich für das Tragen von Warnwesten sei, die
aktuelle Gesetzesvorlage jedoch für die Bürgerinnen und Bürger
unverständlich formuliert sei, deswegen könne die SPÖ nicht zustimmen
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Steier nannte die aktuellen Zahlen: So sind im Jahr 2003 37
Kinder im Straßenverkehr tödlich verunglückt, ein Plus von 48 Prozent
gegenüber 2002. Die Zahl der verletzten Kinder erhöhte sich mit 4074
um 1,3 Prozent. Österreich liege, was Kinderverkehrsunfälle betreffe,
auf dem 12. Platz im EU-Vergleich, kritisierte Steier. Nach 20 Jahren
Gurtenpflicht seien auch die "Anschnallquoten" mit rund 75,6 Prozent
vergleichsweise niedrig und auch die Verwendungsquoten für
Kindersicherung tendenziell fallend: "Jedes sechste Kind ist im Pkw
komplett ungesichert unterwegs, obwohl ganz klare gesetzliche
Vorgaben existieren", so Steier.
"Selbstverständlich sind auch wir dafür, dass Warnwesten
getragen werden", stellte Eder klar. Der Bürger habe aber im
aktuellen Fall nun ein Gesetz, wo er zwar wisse, dass er Warnwesten
anziehen soll, er aber nicht weiß, wann er bestraft wird und wann er
sie anziehen soll, so Eder über die Gesetzesvorlage der
Bundesregierung. Der SPÖ wäre es darum gegangen, die Formulierung
klarer zu treffen, denn der Staatsbürger wisse nicht genau, wann er
bestraft werden kann und wann vor allem auch Haftpflichtfragen
schlagend werden können. "Er hat keine sichere Rechtsgrundlage", so
die Kritik Eders. (Schluss) sk
OTS0202 2004-07-07/14:24
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